S7072601: Intensivseminar Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg (PersVG Bbg)
24.08.2026 bis 27.08.2026 von – Uhr
Das Seminar vermittelt die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über Aufgaben, Befugnisse sowie Handlungsmöglichkeiten des Personalrats und lernen, wie eine konstruktive und rechtssichere Interessenvertretung in der Dienststelle gestaltet werden kann.
Seminarinhalte:
1. Rahmenbedingungen der Personalratsarbeit
Typische Problemlagen in der Dienststelle und im Kontext der Personalratsarbeit
Interessenlagen: Erwartungen der Beschäftigten und der Dienststellenleitung
Das Personalvertretungsgesetz im System der Rechtsordnung
Stellung und Funktion des Personalrats in der Personalverfassung
2. Grundsätze der Zusammenarbeit nach PersVG Brandenburg
Vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 PersVG Bbg)
Grundsätze der Zusammenarbeit (§ 57 PersVG Bbg)
Schweigepflicht (§ 10 PersVG Bbg)
3. Aufgaben und Beteiligungsrechte
Allgemeine Aufgaben (§ 58 PersVG Bbg)
Beteiligungsrechte (§§ 62 ff. PersVG Bbg)
Mitwirkungsverfahren (§§ 68 f. PersVG Bbg)
Mitbestimmung und Dienstvereinbarungen (§ 71 PersVG Bbg)
4. Geschäftsführung des Personalrats
Vorstand, Geschäftsführung (§ 33 PersVG Bbg)
Sitzungen (§§ 34–36, 40 PersVG Bbg)
Beschlussfassung (§§ 37 ff. PersVG Bbg)
Geschäftsordnung (§ 42 PersVG Bbg)
Praktische Handlungsmöglichkeiten
5. Personalversammlung und Öffentlichkeitsarbeit
Rolle und rechtlicher Rahmen (§§ 48 ff. PersVG Bbg)
Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats: Inhalte, Instrumente, rechtliche Grenzen
Methodik Fachvorträge, Analyse von Praxisbeispielen, Gruppenarbeit, Diskussionen und Erfahrungsaustausch.
Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nach Abschluss des Seminars ihre Beteiligungsrechte sicher anwenden, Beschlüsse korrekt fassen, die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung professionell gestalten sowie Personalversammlungen und Öffentlichkeitsarbeit zielgerichtet durchführen.
Der Dozent Jörg Gebhardt ist seit vielen Jahren im öffentlichen Sektor tätig. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Konzeption und Durchführung praxisorientierter Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Personalvertretungsrecht sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch seine fundierte Praxiserfahrung gelingt es ihm, auch komplexe Inhalte verständlich, strukturiert und anwendungsorientiert zu vermitteln. Als qualifizierter Aus- und Weiterbildungspädagoge steht die Qualität der Wissensvermittlung sowie die nachhaltige Zufriedenheit der Seminarteilnehmenden dabei konsequent im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Zielgruppe:
Neu gewählte Personalratsmitglieder, Mitglieder mit geringerer Erfahrung sowie Beschäftigte, die sich systematisch auf eine Tätigkeit im Personalrat vorbereiten möchten.