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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 08.05.2025

 

Der Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bka-brandenburg.de veröffentliche Website des Zweckverbandes Brandenburgische Kommunalakademie.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuelle Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

 

* Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Es sind nicht alle Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzern, die auf einen barrierefreien Zugang (ohne Maus in Textform sowie akustisch oder bei Sehschwäche) angewiesen sind, Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

 

• Nicht alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient.

• Der Alternativtext des Bildes in einem bildbasierten CAPTCHA beschreibt nicht dessen Zweck. Mindestens eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative ist nicht vorhanden.

• Nicht alle Seiteninhalte sind durch Überschriften erschlossen.

• Nicht alle Datentabellen sind richtig aufgebaut und ausgezeichnet.

• Nicht alle Seiteninhalte stehen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge.

• Der Zweck von Eingabefeldern, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, ist nicht programmatisch ermittelbar.

• Die für die Identifizierung notwendige visuelle Information von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände hat keinen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben.

• Ablenkung durch blinkende oder sich bewegende Elemente kann nicht vermieden, auf 5 Sekunden begrenzt oder abgeschaltet werden.

• Die Seitenbereiche sind nicht durch Überschriften, Sprunglinks oder WAI ARIA documents landmarks erschlossen, Frames und Iframes haben sinnvolle Titel.

• Dokumenttitel sind nicht eindeutig, sie bezeichnen nicht Seite und Seiteninhalt.

• Bei Bedienung mit der Tastatur ist die Reihenfolge, in den Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, nicht immer schlüssig und nachvollziehbar.

• Nicht alle Linktexte sind durch den Linktext selbst oder über den programmatisch ermittelbaren Kontext aussagekräftig.

• Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen kommen nicht immer im zugänglichen Namen des Bedienelements vor.

• Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben nicht immer programmatisch ermittelbare Namen und Rollen.

• Statusmeldungen der Inhalte sind nicht über Rollen oder Eigenschaften programmatisch ermittelbar, so dass sie von Hilfstechnologie ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion, wie z.B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari o.ä.

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien teilweise kompatibel ist:

 

Technologien  

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren: 

• HTML  
• CSS  
• Javascript

 

Bewertungsmethoden

Der Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:  

Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren  Sie uns auf eine der folgenden Arten:  
Telefon: 0331 23028-0
E-Mail:

Firmenanschrift: 

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie 

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu geben

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit 

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S  
14467 Potsdam  
E-Mail:
Telefon: 0331 866-5048

 

Seminare

Nächste Veranstaltungen:

12. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 

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