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Veranstaltungs-Ticker

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S6012701: Einführung in das Ordnungsrecht

11.​03.​2027 von Uhr

 

Das Ordnungsrecht (auch Gefahrenabwehrrecht oder Polizeirecht genannt) ist eine der „klassischen“ Rechtsmaterien, die die Kommunalverwaltung anzuwenden hat.
 

Da Brandenburg im Prinzip die Regelungssystematik aus Nordrhein-Westfalen übernommen hat, sind vor allem zwei Gesetze maßgeblich: Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz (BbgPolG).
 

Das Seminar dient dem strukturierten Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen u.a. zur sicheren Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des OBG. Wer an dem Seminar teilgenommen hat, betreibt Ordnungsverwaltung nicht (mehr) als Stückwerk von Fall zu Fall, sondern auf systematischer rechtlicher Grundlage – was die Arbeit in der Praxis sehr erleichtert.

 

Seminarinhalte:

  • Aufgaben der Gefahrenabwehr nach OBG Brandenburg und Spezialgesetzen

  • Zuständigkeit der Ordnungsbehörde (auch in Abgrenzung zur Polizei)

  • Generalklausel (§ 13 OBG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mit ihren Voraussetzungen

  • Gefahrbegriffe

  • Öffentliche Sicherheit und Öffentliche Ordnung

  • Auswahl des zutreffenden Adressaten („Störer“)

  • Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Entscheidungsspielräume

  • Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und deren Begründung

  • Verwaltungszwang (Überblick)
     

Spezielle Themenwünsche und Fragen können eine Woche vor dem Seminar eingereicht werden und finden dann im Seminar Berücksichtigung.

 

Bitte mitbringen:

  • Ordnungsbehördengesetz

  • Polizeigesetz
     

 

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ordnungsverwaltung 

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

11.03.2027
09:00 – 15:30 Uhr

21.02.2027

Herr Prof. Dr. Norbert Ullrich

230,00 €

 

Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

E-Mail:

 

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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