S9112601: Verwaltungsrecht für Quereinsteiger bei Kommunalverwaltungen sowie Aufgaben und Funktion der Kommunalaufsicht in Brandenburg
28.09.2026 bis 29.09.2026 von – Uhr
Das Staats- und Verwaltungsrecht bilden das rechtliche und praktische Fundament der Behördenpraxis. Während das Staatsrecht den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgibt, regelt das Verwaltungsrecht das konkrete Handeln staatlicher Organe, welches in der täglichen Behördenpraxis rechtssicher umgesetzt werden muss. Das Staatsrecht steht in der Normenhierarchie über dem Verwaltungsrecht und bindet jeden Behördenmitarbeiter an das Grundgesetz (GG). Das Rechtsstaatsprinzip, der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes und die Grundrechte sind wichtige Begriffe. Das Verwaltungsrecht konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und gliedert sich in zwei Kernbereiche: Das „allgemeine“ Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Handlungsformen, das Verwaltungsverfahren und die allgemeinen Rechtsgrundsätze (wie Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit). Das „besondere“ Verwaltungsrecht enthält die fachspezifischen Regelungen für einzelne Aufgabenbereiche der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Teilgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts sind z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und das Umwelt- und Gewerberecht. In diesen Bereichen treffen die Gemeinden täglich viele und wichtige Entscheidungen. Fraglich ist, wie diesbezüglich das Verhältnis von Kommunen (Städte und Gemeinden) und staatlicher Aufsicht geregelt ist (§§ 108 ff BbgKVerf). Welche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde muss eine Kommune hinnehmen und an welcher Stelle überschreitet die Aufsichtsbehörde ihre Kompetenzen? Welche Abwehrmöglichkeiten stehen der Kommune zur Verfügung, wenn sie mit Anordnungen der Aufsichtsbehörde im Einzelfall nicht einverstanden ist? Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen Kommune und Aufsicht können vermieden werden, wenn die Akteure beider Seiten wissen, welche Möglichkeiten und Grenzen für die staatliche Aufsicht über Kommunen bestehen. Dieses Seminar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Miteinander von Kommunen und Aufsichtsbehörden im Land Brandenburg. Sind Sie Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in der Stadt- ,Gemeinde- oder Kreisverwaltung und waren bislang eher im technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich tätig? Liegt Ihre Ausbildung schon längere Zeit zurück? Viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erleben den Einstieg in die öffentliche Verwaltung als fachlich anspruchsvoll und sprachlich herausfordernd. Verwaltungsrechtliche Begriffe wirken abstrakt und unverständlich. Was bedeutet z.B. Ermessen und wann und wie ist es auszuüben? Wer darf was entscheiden; was sind Geschäfte der laufenden Verwaltung? Was ist der „Dienstweg“ und wann ist er zu beachten und was ist ein „Verwaltungsakt“?. Was macht ein „Kämmerer“ und was ist der Haushaltsplan? Was bedeutet „Kommunalaufsicht“? Wer haftet für Schäden, die durch Handeln der Verwaltung verursacht werden? Welche Besonderheiten enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)? Welche Aufgaben und Rechte hat die Aufsichtsbehörde? Was müssen kommunale Mitarbeitende hierzu wissen?
Die Behördenleitung erwartet, dass das Verwaltungshandeln intern und extern rechtssicher und nachvollziehbar ist. Der Referent vermittelt Ihnen alle wesentlichen Grundkenntnisse im Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Sie lernen die wichtigsten Begriffe und Verfahrensschritte kennen. Auch die Rechte und Aufgaben der Kommunalaufsicht werden erläutert (§§ 108 ff BbgK-Verf). Es besteht umfangreich Gelegenheit Fragen zu stellen und Praxisfälle systematisch zu besprechen. So erhalten Sie das notwendige Fundament, um Ihre Aufgaben effektiv und rechtssicher zu erfüllen. Auch wichtige Grundbegriffe des besonderen Verwaltungsrechts werden erläutert.
Seminarinhalte
Verfassungsrecht
Art. 20 Grundgesetz, z.B. Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung
Ewigkeitsgarantie und Widerstandsrecht, Art. 79 und 20 Abs. 4 GG
Grundrechte und ihre Funktion im Verwaltungshandeln
Verwaltungsrecht und Handlungsformen der Verwaltung
1 mal 1 der Kommunalverwaltung
Das Organigramm: Wer macht was? Dienstweg beachten !
Der Öffentliche Dienst: Tarifrecht für Beschäftigte; Beamtenrecht für Beamte
Die Gesetzgebung: Kommunalverfassung Brandenburg
Der Haushalt: Die Finanzen
Die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft: Selbstverwaltungsaufgaben, Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Auftragsangelegenheiten
Die Kommunalaufsicht in Brandenburg: Z.B. „Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht“, Ermessen der Aufsichtsbehörde, förmliche Beanstandung, Zwangsvollstreckung gegenüber Gemeinden, verwaltungsgerichtliche Überprüfung.
Verwaltungsakte/Bescheide zur Regelung eines Einzelfalles: (Ermittlung des Sachverhaltes, Anhörung, Subsumtion (Vorbehalt des Gesetzes) und ggf. Ausübung von Ermessen, Erstellen eines Bescheides (Rubrum, Tenor, Begründung, Rechtsmittelbelehrung).
Satzungen/Pläne/kommunale Verwaltungsvorschriften
Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Verwaltungsprozess-recht), Art. 19 IV GG
Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht/Sozialgericht
Der Dozent Herr Professor Dr. Schmitz hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert und das Studium mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen. Nach Anfertigung der Doktorarbeit und der Referendarzeit (u.a. beim United States Court of International Trade in New York) legte er das Zweite juristische Staatsexamen ab. Danach war Herr Professor Dr. Schmitz ca. 10 Jahre bei einer kreisangehörigen Stadt mit ca. 45.000 Einwohnern als Rechtsamtsleiter und 1. Beigeordneter tätig. Eine 16-jährige Amtszeit als Beigeordneter in einer kreisfreien Großstadt mit ca. 260.000 Einwohnern schloss sich an. 2014 folgte er einem Ruf als Professor an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (Ausbildung von Diplom-Verwaltungswirten und Bachelor of Laws). Seit vielen Jahren ist Herr Professor Dr. Schmitz in der Fortbildung von kommunalen Mitarbeitenden - u.a. in Brandenburg – tätig.
Zielgruppe:
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aller Verwaltungen.