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Veranstaltungs-Ticker

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S9112601: Verwaltungsrecht für Quereinsteiger bei Kommunalverwaltungen - Auswirkungen der Gesetze auf das Verwaltungshandeln

28.​09.​2026 bis 29.​09.​2026 von Uhr

 

Das Staats- und Verwaltungsrecht bilden das rechtliche und praktische Fundament der Behördenpraxis. Während das Staatsrecht den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgibt, regelt das Verwaltungsrecht das konkrete Handeln staatlicher Organe, welches in der täglichen Behördenpraxis rechtssicher umgesetzt werden muss. 

Das Staatsrecht steht in der Normenhierarchie über dem Verwaltungsrecht und bindet jeden Behördenmitarbeiter an das Grundgesetz (GG). 

Das Rechtsstaatsprinzip, der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes und die Grundrechte sind wichtige Begriffe.

Das Verwaltungsrecht konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und gliedert sich in zwei Kernbereiche: 

Das „allgemeine“ Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Handlungsformen, das Verwaltungsverfahren und die allgemeinen Rechtsgrundsätze (wie Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit). Das „besondere“ Verwaltungsrecht enthält die fachspezifischen Regelungen für einzelne Aufgabenbereiche der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. 

Teilgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts sind z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und das Umwelt- und Gewerberecht.


Sind Sie Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung und waren bislang eher im technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich tätig? Liegt Ihre Ausbildung schon längere Zeit zurück? Viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erleben den Einstieg in die öffentliche Verwaltung als fachlich anspruchsvoll und sprachlich herausfordernd. Verwaltungsrechtliche Begriffe wirken abstrakt und unverständlich. Was bedeutet z.B. Ermessen und wann und wie ist es auszuüben? Wer darf was entscheiden; was sind Geschäfte der laufenden Verwaltung? Was ist der „Dienstweg“ und wann ist er zu beachten und was ist ein „Verwaltungsakt“?. Was macht ein „Kämmerer“ und was ist der Haushaltsplan?  Wer haftet für Schäden, die durch Handeln der Verwaltung verursacht werden? Welche Besonderheiten enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)?

Die Behördenleitung erwartet, dass das Verwaltungshandeln rechtssicher und nachvollziehbar ist.

 

Inhalte:

  

  1. Verfassungsrecht

  2. Art. 20 Grundgesetz

  3. Vorrang des Gesetzes

  4. Vorbehalt des Gesetzes

  5. Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit, Vertrauensschutz, Rechtsweggarantie)

  6. Gewaltenteilung und Aufteilung in Länder

  7. Ewigkeitsgarantie und Widerstandsrecht, Art. 79 und 20 Abs. 4 GG

  8. Grundrechte und andere Verfassungsnormen

  9. Funktion von Grundrechten im Verwaltungshandeln

  10. Durchsetzbarkeit von Grundrechten

  11. Verwaltungsrecht und Handlungsformen der Verwaltung

  12. 1 X 1 der Kommunalverwaltung

  13. Das Organigramm: Wer macht was? Dienstweg beachten !

  14. Die Gesetzgebung: Kommunalverfassung Brandenburg

  15. Der Haushalt: Die Finanzen

  16. Die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft: Selbstverwaltungsaufgaben, Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Auftragsangelegenheiten

  17. Die Sprache: Typisches „Amtsdeutsch“?

  18. Der Öffentliche Dienst: Tarifrecht für Beschäftigte; Beamtenrecht für Beamte

     6. Verwaltungsakte/Bescheide zur Regelung eines Einzelfalles 

a) Ermittlung des Sachverhaltes

                    b) Anhörung

                    c) Subsumtion (Vorbehalt des Gesetzes) und ggf. Ausübung

                        von Ermessen

  d) Erstellen eines Bescheides (Rubrum, Tenor, Begründung,      

Rechtsmittel)

  1. Allgemeinverfügungen

  2. Öffentlich-rechtliche Verträge

  3. Rechtsverordnungen

  4.  Satzungen/Pläne/kommunale Verwaltungsvorschriften

  5.  Realakte

  6. Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Verwaltungsprozessrecht), Art. 19 IV GG

    - Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht/Sozialgericht

    - Klaglosstellung oder Klageerwiderung

    - einstweiliger Rechtsschutz

      IV.   Haftung und Regress (§ 839 BGB, Art. 34 GG,  § 48 Beamtenstatusgesetz)                           

 

Der Referent vermittelt Ihnen alle wesentlichen Grundkenntnisse im Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Sie lernen die wichtigsten Begriffe und Verfahrensschritte kennen. Es besteht umfangreich Gelegenheit Fragen zu stellen und 478,00 €Praxisfälle systematisch zu besprechen. So erhalten Sie das notwendige Fundament, um Ihre Aufgaben effektiv und rechtssicher zu erfüllen. Auch wichtige Grundbegriffe des besonderen Verwaltungsrechts werden erläutert.

 

Zielgruppe:

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aller Verwaltungen.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

28./29.09.2026
09:00 – 15:30 Uhr

14.08.2026

Herr Prof. Dr. Michael Schmitz

478,00 €

 

Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

E-Mail:

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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Anmeldung
 

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