Qualifikation der Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes
Die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes sind oftmals erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Von ihnen wird erwartet, dass sie für die kurzfristigen Probleme vor Ort eine Lösung finden und dabei sowohl rechtssicher als auch kompetent agieren. Häufig geht es um die Gefahrenabwehr und ein hohes Konfliktpotential.
Dies erfordert eine Verwaltungsqualifizierung, die die spezifischen Anforderungen der Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste berücksichtigt. Dies gilt gleichermaßen für die Bediensteten im Innen- als auch im Außendienst. Die Inhalte der allgemeinen Aus- und Fortbildungslehrgänge sind dabei nicht spezifisch genug.
Durch die Qualifizierung zum „Geprüften Ordnungsdienstmitarbeiter“/ zur „Geprüften Ordnungsdienstmitarbeiterin“ soll es u.a. im Rahmen von Stellenbesetzungen mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern aus verwaltungsfremden Berufszweigen oder mit einer Generalistenausbildung gelingen, diesen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen in einer komprimierten und auf die konkreten Anforderungen an ordnungsbehördliche Einsatzkräfte zugeschnittenen Schulung zu vermitteln. Gleichzeitig können erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das eigene Wissen auffrischen und die bereits vorhandenen Kompetenzen stärken. Schließlich hat insbesondere die Thematik der Gewaltprävention in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird praxisorientiert Wissen in folgenden Bereichen vermittelt:
Rechtliche Grundlagen des kommunalen Ordnungsdienstes
Rhetorisches Konfliktmanagement
Physische Eingriffstechniken und Eigensicherung
Modul 1 – Struktur, Stellung und Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes
Begriff und Wesen der Verwaltung im Allgemeinen sowie deren Organisation
Unterscheidung der öffentlichen Verwaltung nach Aufgaben
Einordnung und Stellenwert sowie Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes
Abgrenzung zu anderen Gefahrenabwehrbehörden
Dienstleistungsgedanke & Eingriffsverwaltung
Neutralitätsgrundsatz
Modul 2 – Staats- und Verfassungsrecht
Grundzüge des Staats- und Verfassungsrechts
Aufbau der Rechtsstaatsstruktur der BRD
Grundrechte und Grundrechtseingriffe
Kommunale Selbstverwaltung
Modul 3 – Allgemeine Rechtskunde/ Verwaltungsrecht
Rechtsordnung, subjektives und objektives Recht, Unterscheidung öffentliches Recht/Privatrecht
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Überblick zu verschiedenen Arten von Rechtsquellen
Aufbau von Normen
Arten von Rechtsnormen
Überblick zu Ermächtigungsgrundlagen
Arten von Rechtsfolgen
Ermessen
Umgang mit Normen in der Falllösung
Modul 4 – Verwaltungsverfahrensrecht
Verwaltungshandeln/Verwaltungsverfahren
Verwaltungsakt
Zuständigkeiten/Formvorschriften
Rechte und Pflichten der/des Beteiligten (u. a. Anhörung, Akteneinsicht)
Nebenbestimmungen
Zwangsmittel
Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Rechte und Pflichten/Befugnisse der Mitarbeitenden des Innen- und Außendienstes im Verwaltungsverfahren
Modul 5 – Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht
Einführung in das dienstrelevante Strafrecht
Überblick über das Allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. Verfahren, Beteiligte, Anhörung, Verwarnung)
Abgrenzung Verwaltungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Ermächtigungsgrundlagen für Ermittlungshandlungen (OWiG/StPO)
Einziehung und Beschlagnahme
Besonderes Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. Verkehrsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Jugendschutz sowie Halten und Führen von Hunden und Spielhallen)
Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei
wesentliche Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts
Verhalten der Mitarbeitenden vor Gericht als Zeuge inkl. Exkursion beim Amtsgericht / Landgericht mit anschließender Auswertung
Modul 6 – Recht der Gefahrenabwehr/ Eingriffsrecht
Allgemeine Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Abgrenzung von Polizei und Ordnungsbehörden
Aufgaben der Polizei und Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe der Polizei
Befugnisgeneralklausel, Standardmaßnahmen und Eingriffe nach Bundes- oder Landesrecht außerhalb des OBG
Zuständigkeiten
Gefahrenbegriffe
Opportunitäts- und Legalitätsprinzip
Ermessensausübung (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
Störer und Störerauswahl, einschließlich Maßnahmen gegen Nichtverantwortliche
Ordnungsverfügung
Zwangsmittel, Androhung, Festsetzung und Anwendung
Sofortiger Vollzug
Modul 7 – Kommunikation und Kooperation
Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen
Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen
Vermeidung von Kommunikationsstörungen
Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen
Wirkungen des eigenen Handelns
Modul 8 – Gewaltprävention und Eigensicherung
Kommunikations- und Deeskalationsstrategien
Eingriffsrecht
o relevante Inhalte aus weiteren Rechtsvorschriften
Taktik / Eigensicherung
o Erkennung von Gefahrensituationen o Grundlagen des Waffenrechts o Gewaltentstehung o deeskalatives Einsatzmodell o Verhaltens- und Handlungsgrundsätze bei verschiedenen Einsatzanlässen o Verhalten bei der Konfrontation mit Straftätern o Problemlage „alkoholisierte und durch Betäubungsmittel beeinflusste Personen“
Einsatzorientierte Selbstverteidigung
o einfachste körperliche Abwehrhandlungen o Nothilfemaßnahmen; Problemlagen
Modul 9 – Fallbezogene Rechtsanwendung
Prüfung Eine Zulassung zur Fachpraktischen Prüfung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fehlzeiten insgesamt 10 % nicht übersteigen und an den 5 Lernerfolgskontrollen teilgenommen wurde.
Lehrgangsdauer 38 Schulungstage (273 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) zzgl. Prüfungstag.
Nachweis der Qualifikation Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch eine obligatorische Prüfung. Hierüber wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt.
Dozenten:
Frau Alexandra Rudolph ist Dipl.-Kommunikationswirtin (Univ.) und seit 2006 als Business Coach und Kommunikationstrainerin für Fach- und Führungskräfte tätig. Sie bringt mehrjährige Berufserfahrung aus der Medienbranche sowie aus Wissenschaft und Forschung mit, ergänzt durch Führungserfahrung in Marketing und PR. Zudem lehrt sie als Dozentin an Hochschulen, in der Erwachsenenbildung sowie in der betrieblichen Aus- und Fortbildung von Verwaltung, Polizei und Feuerwehr.
Herr Enrico Triebel ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Hochschule des Landes Brandenburg (MHB), an der BTU-Cottbus-Senftenberg für Pflegewissenschaften und Hebammenwissenschaften, an der Medizinischen Universität MUL-CT Cottbus für Medizinrecht und Gesundheitspolitik. An der Brandenburgischen Kommunalakademie des Landes Brandenburg (BKA) doziert er seit 10 Jahren Staatsrecht und Sozialrecht. Herr Triebel wirkt mit dem von ihm geleiteten Deutsch-Polnischen Gesundheits- und Sozialverband an der Schnittstelle von Sozialpolitik, Pflege, Gesundheit und kommunaler Steuerung. Sowohl in Deutschland als auch in Polen.
Herr René Schütze, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und Magister Artium (M.A.), Stadtverwaltungsrat, städtischer Behördenleiter, seit vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung, studierte für die kommunale Ebene an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (Abteilung Münster) sowie dem Institut für Verwaltungsmanagement der Verwaltungsakademie Berlin, außerdem Politik, Rechtswissenschaften und Geschichte an der FernUniversität Hagen; Verfasser von Fachaufsätzen zum Öffentlichen Baurecht; lehrt als nebenamtlicher Dozent an der Brandenburgischen Kommunalakademie in Potsdam vor allem Methodik der Rechtsanwendung, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsrechtsschutz, Recht der Gefahrenabwehr und Öffentliches Baurecht.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Ordnungsämter des Landes Brandenburg.
Termin
Meldeschluss
Dozent
Gebühr
ab 02.09.2026 09:00 – 15:30 Uhr
16.08.2026- Anmeldungen sind noch möglich
Herr Bartsch, Frau Rudolph, Herr Schütze, Herr Triebel, Herr Tutzky