S6672402: Einführung in das Ordnungsrecht
19. 09. 2024 von - Uhr
Das Ordnungsrecht (auch Gefahrenabwehrrecht oder Polizeirecht genannt) ist eine der „klassischen“ Rechtsmaterien, die die Kommunalverwaltung anzuwenden hat.
Da Brandenburg im Prinzip die Regelungssystematik aus Nordrhein-Westfalen übernommen hat, sind vor allem zwei Gesetze maßgeblich: Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz (BbgPolG).
Das Seminar dient dem strukturierten Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen u.a. zur sicheren Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des OBG. Wer an dem Seminar teilgenommen hat, betreibt Ordnungsverwaltung nicht (mehr) als Stückwerk von Fall zu Fall, sondern auf systematischer rechtlicher Grundlage – was die Arbeit in der Praxis sehr erleichtert.
Seminarinhalte:
Aufgaben der Gefahrenabwehr nach OBG Brandenburg und Spezialgesetzen
Zuständigkeit der Ordnungsbehörde (auch in Abgrenzung zur Polizei)
Generalklausel (§ 13 OBG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mit ihren Voraussetzungen
Gefahrbegriffe
Öffentliche Sicherheit und Öffentliche Ordnung
Auswahl des zutreffenden Adressaten („Störer“)
Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Entscheidungsspielräume
Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und deren Begründung
Verwaltungszwang (Überblick)
Spezielle Themenwünsche und Fragen können eine Woche vor dem Seminar eingereicht werden und finden dann im Seminar Berücksichtigung.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ordnungsverwaltung. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
19.09.2024 | 01.09.2024 | Herr Prof. Dr. Norbert Ullrich | 189,00 € |
Ansprechpartnerin: Ann Hirse
Tel.: 0331 23028 22
E-Mail:
Veranstaltungsort
Panoramastraße 1, 10178 Berlin