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S5062401: Vorläufige und endgültige Bewilligungen im SGB XII

04. 07. 2024 von - Uhr

In den vergangenen Jahren hat das BSG sich wiederholt mit Streitigkeiten zu diesem Themenfeld auseinanderzusetzen gehabt. Mit dem Bürgergeld ist in § 44a SGB XII die Regelung aus § 41a SGB II weitestgehend übernommen worden.  Das Grundrecht auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII fordert eine schnelle, sachgerechte Entscheidung nach einer Antragstellung der Rechtsuchenden. Für das jeweilige Begehren stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Darüber hinaus stellt sich regelmäßig die Frage nach der verwaltungsseitigen Handlungsweise. Schwerpunkt des Seminars ist die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XII und deren Rechtsfolgen. Im Seminar sollen die Notwendigkeit derartiger Leistungsbewilligungen in Abgrenzung anderer Entscheidungsmöglichkeiten, die Besonderheiten in der praktischen Anwendung, auch im sozialgerichtlichen Verfahren, und die aktuelle Rechtsprechung dargestellt werden. Durch Beispiele soll ein Praxisbezug hergestellt und die Rechtssicherheit der Seminarmitglieder gefestigt werden.

 

Seminarinhalte:

  • Rechtsgrundlage                                                                   

  • Zweck der vorläufigen Bewilligung

  • Abgrenzung zu Vorschüssen, Vorwegzahlungen

  • Leistungsvoraussetzungen

  • Rechtsfolgen

  • Form und Inhalt der vorläufigen Entscheidung

  • Regelung der Vorläufigkeit

  • Begründung der Vorläufigkeit

  • Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung

  • Änderungen der vorläufigen Entscheidung

  • Endgültiger Feststellungsbescheid 

  • Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen

  • Abgrenzung §§ 45 ff. SGB X

  • Besonderheiten bei schwankendem Einkommen und Selbstständigen

  • Änderungsbescheide zu vorläufigen Bewilligungen

  • Rechtsprechung

 

Der Dozent Rainer Kuhnke war bis Ende Oktober 2022 Vizepräsident des LSG Berlin-Brandenburg und zuvor mehr als ein Jahrzehnt als Vorsitzender Richter an diesem Gericht tätig. Er verfügt über detailreiche Kenntnisse in allen Sozialgesetzbüchern sowie dem Prozessrecht. Seit dem Jahr 2005 war er in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitsförderungs- und Rentenrecht sowie zuletzt im Krankenversicherungsrecht tätig.

Zudem verfügt Herr Kuhnke aufgrund seiner langjährigen Dozententätigkeit in besonderem Maße über die methodisch-didaktischen Kompetenzen.

 

Zielgruppe:Beschäftigte in Sozialämtern.
TerminMeldeschlussDozentGebühr
04.07.2024
09:00 – 15:30 Uhr
16.06.2024Herr Rainer Kuhnke189,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail:

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Weiterführende Links

Seminaranmeldung
 
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

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