Nach § 9 VwVfG ist der Verwaltungsakt das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens. Dies macht deutlich, dass die Fertigung eines Bescheides das Ergebnis eines Arbeitsprozesses darstellt, der aus verschiedenen Teilen besteht:
1. Ermittlung eines vollständigen und inhaltlich zutreffenden Sachverhalts
2. Erstellen eines juristisch korrekten Gutachtens
3. Anfertigen eines Bescheides
Diese Arbeitsschritte setzen juristische Fachkenntnisse und methodisch richtiges Vorgehen voraus, damit das Ergebnis, also der Bescheid, inhaltlich richtig ist, einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle standhält und beim Adressaten Akzeptanz erfährt – auch wenn der Bescheid nicht den Wünschen des Betroffenen entspricht.
Nur ein gut gemachter Bescheid, der rechtlich zutreffend, klar aufgebaut, deutlich gegliedert, freundlich und verständlich formuliert ist, vermittelt die für die Akzeptanz notwendige Transparenz. Die „Bescheidtechnik“ ist somit ein wichtiger Baustein, um Kundenzufriedenheit und Verständnis für Entscheidungen zu fördern. Der Zeitaufwand, der für die sorgfältige Erstellung eines Bescheids aufgewendet wird, ist in der Praxis gut investiert. Jedes Klageverfahren, das durch einen verständlichen und überzeugenden Bescheid vermieden werden kann, ist eine gute Rendite.
„Akzeptanz durch Transparenz“ ist daher der Untertitel dieses Seminars.
Bitte mitbringen:
- Verwaltungsgerichtsordnung,
- Verwaltungsverfahrensgesetz,
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Zielgruppe:
Alle Beschäftigten in Verwaltungen, die belastende Bescheide z.B. Ordnungsverfügungen erstellen.