S8632401: Wer darf wann nicht mitwirken? Interessenkollisionen in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Ausschüssen
09. 09. 2024 von - Uhr
Ihr Stadtrat entscheidet über die Auflösung einer städtischen Schule, der Kreistag beschließt den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung, in der Sitzung eines Fachausschusses geht es um die Entlastung für das vorangegangene Haushaltsjahr … die Reihe der Praxisbeispiele lässt sich nahezu beliebig fortführen.
Immer wieder stellt sich in solchen und ähnlichen Fällen die Frage, ob für einzelne von dem Thema besonders betroffene Mandatsträger/innen ein Mitwirkungsverbot besteht oder ob sie sich an der Beratung und Entscheidung beteiligen dürfen.
Dieses Seminar behandelt systematisch und detailliert die einzelnen Verbots- und Ausnahmetatbestände des § 22 der Kommunalverfassung mitsamt den sich hieraus jeweils ergebenden Konsequenzen.
Seminarinhalte:
Voraussetzungen des Grundtatbestands des Mitwirkungsverbots nach § 22 Absatz 1 der brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), insbesondere:
Worin kann ein möglicher relevanter „Vor- oder Nachteil“ liegen?
Wann ist ein solcher Vor- oder Nachteil „unmittelbar“?
Das Mitwirkungsverbot bei Betroffenheit des Arbeitgebers eines Mandatsträgers (§ 22 Absatz 2 Nr. 1 BbgKVerf)
Das Mitwirkungsverbot bei Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat eines von dem Beschluss betroffenen Unternehmens (§ 22 Absatz 2 Nr. 2 BbgKVerf)
Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot nach § 22 Absatz 3 BbgKVerf
Anzeigepflicht der Mandatsträger/innen bei anzunehmendem Mitwirkungsverbot
Notwendige Maßnahmen bei bestehendem Mitwirkungsverbot
Folgen der unzulässigen Mitwirkung eines Mandatsträgers
Folgen der unberechtigten Ausschließung eines Mandatsträgern durch Beschluss des Vertretungsorgans
Praxis-Checklist „Mitwirkungsverbote nach § 22 BbgKVerf“
Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Gemeindevertretungen, Kreistagen und Fachausschüssen befasst sind. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
09.09.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 25.08.2024 | Herr Georg J. Gruber-Pickartz | 209,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028 46
E-Mail:
Veranstaltungsort
Panoramastraße 1, 10178 Berlin