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S4402401: Bescheide richtig erlassen - Von A wie Adressat bis Z wie Zustellung

22. 04. 2024 bis 23. 04. 2024 von - Uhr

Was genau ist ein „Bescheid“? An wen muss ich meinen Bescheid richten? Wie formuliere ich die Kernaussagen eines Bescheides richtig? Welche Vorgaben enthalten die
Rechtsnormen des jeweiligen Themengebiets (Steuer-, Gebühren- oder Beitragsrecht, Ordnungs-, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht usw.)?


Was gehört in die Begründung meines Bescheides, wann kann auf eine Begründung verzichtet werden? In welchen Fällen und mit welchem Text muss dem Bescheid eine
Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt werden? Was muss ich sonst beachten, wenn ich einen rechtlich einwandfreien Verwaltungsakt erlassen will? Wann und wie können etwaige Fehler eines Bescheides nachträglich korrigiert werden?


Damit Ihr Bescheid „gerichtsfest“ ist, muss er formell und inhaltlich einwandfrei sein.
Dieses Seminar informiert Sie in gutverständlicher und praxisbezogener Weise die für die Rechtmäßigkeit Ihrer Bescheide relevanten Anforderungen. Durch den Besuch dieses Seminars erwerben Sie mehr Sicherheit bei der täglichen „Produktion“ Ihrer Bescheide.
 

 

Seminarinhalte:

  • Aus welchen Komponenten setzt sich ein Bescheid zusammen?

  • Der Empfänger Ihres Bescheides - Formeller, materieller, richtiger und falscher Adressat eines Verwaltungsakts.

  • Wie prüfen Sie systematisch die Voraussetzungsseite einer Gesetzesvorschrift (Tatbestand)?

  • Wie ist mit unbestimmten Begriffen in Gesetzen („zuverlässig“, „Härte“, „erheblich“ usw.) richtig umzugehen?

  • Was bedeutet es, wenn in einem Gesetz Formulierungen wie „in der Regel“ oder „insbesondere“ verwendet werden?

  • Wie ist bei gebundenen Entscheidungen („ist zu erteilen“, „ist zu versagen“, „muss“) der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Eignung, Erforderlichkeit, Zumutbarkeit) anzuwenden?

  • Die wirkliche und richtige Ausübung von Ermessen, insbesondere Verhältnismäßigkeit und Grundrechtskonformität der Ermessensentscheidung?

  • Zu ungenau oder zu detailliert? Wie ist die Sachentscheidung zu formulieren?

  • In welchen Fällen ist der Bescheid zu begründen, wann kann auf eine Begründung verzichtet werden, wie umfassend ist zu begründen?

  • Eine halbe Seite oder nur ein knapper Satz? Wie formuliere ich die Rechtsbehelfsbelehrung richtig?

  • Guter Service oder Fehlerquelle: Hinweise in Bescheiden.

  • Bescheide formlos bekanntgeben und förmlich zustellen?

  • Die nachträgliche Korrektur von Fehlern in Bescheiden (Überblick)

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aller Verwaltungsbereiche, die bislang mit dem Erlassen von Bescheiden noch nicht bzw. zuletzt vor Jahren befasst waren, Ingenieur/in, Städteplaner/in oder Fachkraft für andere Spezialgebiete, die aufgrund Ihrer Ausbildung mit dem Verwaltungsrecht noch nicht in Berührung gekommen sind oder die sich grundlegend mit dieser Thematik befassen möchten.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

22.04.2024 – 23.04.2024
09:00 – 15:30 Uhr

07.04.2024

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz

Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

E-Mail:

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Weiterführende Links

Externer Link
 
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

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