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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

Fax: 0331 23028 28

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S8752401: Die neue Brandenburgische Kommunalverfassung

 

ausgebucht - Zusatztermin am 04.06.2024

 

Im 17. Jahr ihres Bestehens wird die Brandenburgische Kommunalverfassung modernisiert und einer umfassenden Revision unterzogen. Mit dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Landtags ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.

 

Wegen des erheblichen Umfangs der Änderungen – nahezu jede Bestimmung der Kommunalverfassung ist betroffen – beabsichtigt der Gesetzgeber, unter Aufhebung der gegenwärtigen eine neue Kommunalverfassung zu verabschieden, die in weiten Teilen zur diesjährigen Kommunalwahl in Kraft treten soll.

 

Für die mit kommunalrechtlichen Fragen befassten Mitarbeitenden der brandenburgischen Gemeinden, Landkreise und Ämter ist es selbstredend von großer Wichtigkeit, die Regelungen der neuen Brandenburgischen Kommunalverfassung zu kennen.

 

In diesem Seminar werden die zu den nachfolgend genannten Themen vorgesehenen neuen Regelungen vorgestellt und schwerpunktmäßig ihre Auswirkungen auf die zukünftige Praxis in den Kommunen erläutert.

 

Seminarinhalte:

 

  • Satzungen, Namensrecht und Gebietsänderungen.

  • Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner und Petitionsrecht.

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

  • Beiräte und Beauftragte in dem Kommunen.

  • Rechtsstellung der Gemeindevertreter: Mitwirkungsrechte, insbesondere Auskunftsrecht, Pflichten, insbesondere Pflicht zur Auskunft über persönliche Verhältnisse, Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision, Vertretungsverbot, Haftung und Ahndung von Pflichtverletzungen.

  • Zuständigkeit der Gemeindevertretung.

  • Hybride Sitzungen der Gemeindevertretung.

  • Einladung zu den Sitzungen der Gemeindevertretung.

  • Pflicht zur elektronischen Bereitstellung von Beschlussvorlagen.

  • Rechtsverbindliches Verlangen einer Fraktion auf namentliche Abstimmung.

  • Stimmzettel für geheime Wahlen durch die Gemeindevertretung.

  • Sitzungsniederschrift.

  • Regelungen für außergewöhnliche Notlagen

  • Gesetzlicher Anspruch kleiner Fraktionen auf ein Grundmandat in den Ausschüssen.

  • Ortsteile, Ortsbeiräte und Ortsvorsteher.

  • Stellvertretung des Vorsitzenden des Hauptausschusses.

  • Vertretung der Gemeinde in Organen von Gesellschaften, Vereinen und anderen Organisationen.

  • Beanstandung rechtswidriger Beschlüsse durch den Hauptverwaltungsbeamten.

  • Qualifikationsanforderungen für Beigeordnete.

  • Sitzungsteilnahme durch Beigeordnete.

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

Zielgruppe:Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die sich mit kommunalrechtlichen Fragen befassen.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular geht es hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr

05.06.2024

09:15 – 15:45 Uhr

19.05.2024

Panoramastr. 1

10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz209,00 €
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

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