Druckansicht öffnen
 

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

Fax: 0331 23028 28

E-Mail:

 

S9032401: Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot

 

Bei der Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen verlangt die Rechtsprechung von der Verwaltung ausnahmslos die Prüfung der Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Verbesserungsgebots sowie eine gegebenenfalls zu erteilende Ausnahme. Die rechtssichere Prüfung dieser Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt sind, bereitet in der Praxis große Schwierigkeiten, so dass Klagen wegen einer fehlerhaften Prüfung bzw. Anwendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Verbesserungsgebots oft erfolgreich sind. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Prüfung und die praktische Anwendung anhand von Beispielen und Gerichtsentscheidungen erläutert. 

 

Seminarinhalte:

  • Rechtsgrundlagen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots

  • Grundlegende Rechtsprechung - Vorgaben für die Prüfung und offene Fragen

  • Inhalte der Prüfung auf Basis des wasserwirtschaftlichen Fachbeitrags bzw. Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

  • Unterschiede zwischen der Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf oberirdische Gewässer und auf Grundwasser

  • Möglichkeiten der behördlichen Zulassung bei Verschlechterungsprognose durch Ausnahmegenehmigung

 

Der Dozent Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit besitzt er umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Umweltrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Fröhlich als Referent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.

Zielgruppe:Beschäftigte von Wasserbehörden oder Behörden, die über wasserrechtliche Belange mitentscheiden.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular geht es hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr

10.04.2024,

09:00 – 15:30 Uhr

24.03.2024

Panoramastr. 1

10178 Berlin

Herr Klaus-D. Fröhlich189,00 €
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

Keine Einträge vorhanden!