S9072401: Das wasserrechtliche Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Eine Vielzahl von Handlungen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Im Seminar werden diese Benutzungstatbestände erläutert und geklärt, wann eine Benutzung erlaubnisfrei möglich sein kann. Die Unterschiede zwischen der Erlaubnis auf der einen und der gehobenen Erlaubnis bzw. Bewilligung auf der anderen Seite werden dargestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Versagung und den Widerruf einer Erlaubnis bzw. einer Bewilligung werden ebenso vermittelt wie das wasserrechtliche Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Zudem wird umfassend das förmliche Verwaltungsverfahren, welches zwingende Voraussetzung für den Erlass einer gehobenen Erlaubnis bzw. einer Bewilligung ist, unter Berücksichtigung des UVPG behandelt. Hierzu werden auch praktische Fälle und Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung erörtert.
Seminarinhalte:
Erfordernis einer Erlaubnis oder Bewilligung
Zwingende Versagungsgründe
Wasserwirtschaftliches Ermessen
Unterschiede zwischen Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung
Berücksichtigung der Rechte Dritter
Verfahrensrechtliche Vorgaben für das Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Gestaltungsmuster von Erlaubnissen und Bewilligungen
Der Dozent Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit besitzt er umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Umweltrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Fröhlich als Referent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen von Wasserbehörden oder Behörden, die über wasserrechtliche Belange mitentscheiden.