Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S3082301: Kalkulation von Verwaltungsgebühren
Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltung weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren kann, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben. Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Bürgerdienste der Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen die Kommunen unter anderem für Leistungen des eigenen Wirkungskreises auf Antrag oder Veranlassung der Bürger und für weitere Tätigkeiten der Verwaltung per Satzung Verwaltungsgebühren erheben.
Im Seminar wird erklärt, welche Gebührentatbestände unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben erhoben werden dürfen und wie diese zu kalkulieren sind. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erfassung der Personalkosten und Zeitanteile für die Leistungserbringung. Die Kalkulation der Verwaltungsgebühren und deren Überführung in der Verwaltungsgebührensatzung werden veranschaulicht.
Seminarinhalte:
Bitte mitbringen:
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Verwaltungsgebührenberechnung und der damit verbundenen Rechtsgrundlagen aneignen wollen. |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent*in |
Gebühr |
15.11.2023 |
28.10.2023 |
Panoramastr. 1, 10178 Berlin |
Herr Thomas Kusyk |
199,00 € |