S8642301: Die kommunale GmbH – Steuerung, Kontrolle und Einflussnahme von Kommunen auf ihre Gesellschaften
Die Beteiligung von Kommunen an privatrechtlichen Gesellschaften ist ein aktuelles Thema. Vor diesem Hintergrund informiert Sie dieses Seminar über die kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Gesellschaften und zeigt Ihnen mögliche Instrumente zur Sicherung eines angemessenen kommunalen Einflusses auf.
Seminarinhalte:
Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat: Wer ist gesellschaftsintern wofür zuständig?
Möglichkeiten und Grenzen von Kompetenzverschiebungen durch Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
Vertreter*innen der Kommune in der Gesellschafterversammlung bestellen.
Wie selbständig sind die Vertreter/innen?
Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber den kommunalen Vertretern in der Gesellschafterversammlung zulässig und verbindlich?
Müssen die Vertreter*innen vor Entscheidungen der Gesellschafterversammlung eine Weisung der Stadtvertretung einholen?
Wie sind Konflikte der Vertreter*innen untereinander zu lösen?
Besteht für die Vertreter*innen eine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Stadtvertretung?
Kommunale Aufsichtsratsmitglieder als kommunale Repräsentanten entsenden und vorschlagen.
Vorsicht, Gesellschaftsrecht! Oder: Wer darf zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden?
Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern zulässig und verbindlich?
Berichte aus dem Aufsichtsrat trotz gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder?
Erörterung gesellschaftsinterner Vorgänge und Dokumente in Sitzungen der Stadtvertretung. Worauf ist hierbei aus rechtlicher Sicht zu achten?
Sinnvolle kommunale Richtlinien für die Funktionsträger*innen in Gesellschaftsorganen.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen kommunale Funktionsträger*innen aus Gesellschaftsorganen abberufen werden?
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen des Beteiligungsmanagements, Mandatsträger*innen, Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften.