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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

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S8592401: Sitzungen von Gemeindevertretungen,  Amtsausschüssen und Kreistagen – Rechtsfragen vor und in den Sitzungen – Intensivseminar

 

Nicht selten werden die an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer plötzlich auftretenden kommunalrechtlichen Frage um eine spontane Einschätzung gebeten. Dabei ist die Prüfungszeit oftmals äußerst knapp und selbst ein Blick in die Fachliteratur hilft nicht immer weiter. Wenn Sie für solche Situationen gut gerüstet sein möchten, ist dieses Seminar für Sie richtig! Behandelt wird das Geschehen im Vorfeld sowie während der Sitzungen der kommunalen Vertretungsorgane.

 

Seminarinhalte:

 

Vor den Sitzungen

  • Aufstellen der Tagesordnung - Nur ein „Antrag“ oder ein rechtsverbindliches Verlangen von Mandatsträgern?

  • Welche Angelegenheiten sind für den öffentlichen Teil der Sitzung vorzusehen, welche für den nicht öffentlichen Teil?

  • Einberufung der Sitzungen – Sondersitzungen auf Verlangen einer Fraktion auch in der Ferienzeit?

  • Ändern der Tagesordnung vor der Sitzung.

  • Beratungs- und Beschlussvorlagen der Verwaltung: Wer kann was verlangen … oder aber nicht verlangen?

  • Praxis-Checklist „Vor der Sitzung“

 

In den Sitzungen

  • Zu Beginn der Sitzung – Welche Formalien sind wirklich notwendig, worauf kann verzichtet werden?

  • „Ich habe nichts bekommen!“ – Was tun bei Problemen mit Versand und Empfang von Sitzungsunterlagen?

  • Ändern der Tagesordnung während der Sitzung.

  • Konkurrierende Anträge zur Sache oder zum Verfahren richtig behandeln.

  • Geheime Abstimmungen und Wahlen fehlerfrei durchführen.

  • Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision.

  • Praxis-Checklist „Während der Sitzung“

 

Der Umgang mit Verfahrensfehlern

  • Ursachen von Verfahrensfehlern erkennen und sie vermeiden.

  • Welche Verfahrensfehler führen dazu, dass ein Beschluss beanstandet werden muss, welche Mängel sind unbeachtlich?

  • Welche Verfahrensfehler können von Mandatsträger/innen als Verletzung ihrer eigenen Mitwirkungsrechte erfolgreich gerügt werden, welche nicht?

  • Ungeschriebene – aber praktisch sehr bedeutsame - Rügeobliegenheiten der Mandatsträger/innen.

  • Wie können durch gelungene Geschäftsordnungsregelungen rechtliche Probleme vermieden werden?

 

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sitzungen von Gemeindevertretungen, Amtsausschüssen und Kreistagen vorbereiten und begleiten.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular geht es hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr

08./09.07.2024

09:15 – 15:45 Uhr

23.06.2024

Panoramastr. 1

10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz418,00 € / Teilnehmer*in
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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Fax: 0331 23028-28

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