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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

Fax: 0331 23028 28

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S4472101: Tenorierung  von Bescheiden / Ermessensausübung

 

Der rechtlich einwandfreie und durchsetzbare Bescheid ist das Ziel Ihrer täglichen Arbeit. Neben den speziellen gesetzlichen Vorschriften, die für Ihr jeweiliges Arbeitsgebiet bestehen und zu beachten sind (z.B. Abgabenrecht, Ordnungsrecht, Gewerberecht, Schulrecht, Gesundheitsrecht, Sozialrecht, Baurecht usw.), müssen Sie im Ergebnis auch den „richtigen Tenor“ treffen. Oftmals stehen Entscheidungen im behördlichen Ermessen und es kann sinnvoll sein, Verwaltungsakte mit Nebenbestimmungen zu ergänzen. Schließlich kann es sein, dass Sie Ihre Verfügung „vollstreckungsfähig“ machen wollen.

 

Dieses Seminar informiert Sie in vielen Übungsfällen, was insbesondere bei der Tenorierung von Bescheiden zu beachten ist, wie Sie dabei Ihr Ermessen konkret ausüben und gerichtsfest begründen und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Bescheid auch während eines Rechtsbehelfsverfahrens zwangsweise durchsetzbar bleibt.

 

Seminarinhalte:

 

  • Was sind die Voraussetzungen einer Gesetzesvorschrift (Tatbestand) und welche (vollstreckungsfähigen) Tenorierungen kommen als Rechtsfolge überhaupt in Betracht?
  • Wie ist mit unbestimmten Rechtsbegriffen („zuverlässig“, „Härte“, „erheblich“ usw.) in der Praxis richtig umzugehen und was bedeutet es, wenn in einem Gesetz Formulierungen wie „in der Regel“ oder „insbesondere“ verwendet werden?
  • Wie erkenne ich, ob eine Vorschrift behördliches Ermessen eröffnet und was ist bei der Ermessensbetätigung zu beachten?
  • Wie sind Ermessensentscheidungen konkret zu begründen und bis wann können evtl. Fehler hierbei noch nachträglich geheilt werden?
  • Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wie wende ich diesen an?
  • Wann kann ich Nebenbestimmungen tenorieren und welche gibt es?
  • Wann ist ein Bescheid auch während eines Rechtsbehelfsverfahrens vollstreckbar bzw. wie kann ich dies rechtssicher tenorieren und begründen?

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Verwaltungsbereichen, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten und die mit dem Erlass von Verwaltungsakten oder Widerspruchsbescheiden befasst sind

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent/-in

Gebühr

13.09.2021
09:00 – 16:00 Uhr

23.08.2021

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Herr Peter Pfennig

179,00 €

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

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