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S5101901: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe – Praktische Umsetzung der Trennung der Lebensunterhaltsleistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und Ausblick auf gesetzliche Neuerungen |
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe ab 2020 von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Die notwendige Unterstützung von Menschen mit Behinderungen orientiert sich künftig nicht mehr an einer bestimmten Wohnform. Durch die Trennung der Lebensunterhaltsleistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe bestehen deshalb für den Bereich der bisherigen stationären Einrichtungen Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit den Ländern und den Leistungserbringern ein Modell zur ab 1. Januar 2020 umzusetzenden Trennung der Lebensunterhaltsleistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe in den heutigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickelt. Darüber hinaus hat das BMAS mehrere Umsetzungspapiere veröffentlicht, die eine reibungslose Umsetzung der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in den Ämtern und bei den Leistungserbringern sicherstellen sollen.
Schließlich sollen noch in diesem Jahr einige gesetzliche Änderungen am BTHG und darüber hinaus verabschiedet werden, die u.a. dazu dienen der Praxis die Umsetzung des BTHG erleichtern.
In dem Seminar wird Ihnen ein Überblick über die aktuellen praktischen und gesetzlichen Entwicklungen, die im Zusammenhang mit dem BTHG stehen, vermittelt. Sie erhalten Informationen aus erster Hand vom ehemals zuständigen Referatsleiter im Bundesministerium, der an der Erarbeitung des BTHG, der Folgeänderungen und der Umsetzungsunterstützung maßgeblich mitgewirkt hat.
Seminarinhalte:
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