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S4411901: Praxis des Verwaltungsvollstreckungsrechts (Vollstreckung sonstiger Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen nach Abschnitt 4 des VwVGBbg, unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 1)
Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen (ohne die Vollstreckung von Geldforderungen) sind ein starker Eingriff in die Rechtssphäre des Vollstreckungsschuldners. Die Formstrenge des Vollstreckungssrechts stellt hohe Anforderungen an die Behördenmitarbeiter*innen bei der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Fehler in diesem Bereich werden von der Rechtsprechung nicht toleriert. Deshalb ist es wichtig, in diesem Bereich des Verwaltungsrechts fehlerfrei zu agieren.
Mit Beispielen aus der Rechtsprechung werden die wesentlichen Verfahrensschritte besprochen, auch von den Seminarteilnehmern vorgetragene Beispiele aus der Praxis sind willkommen. Denn der „beste“ belastende Verwaltungsakt bleibt wirkungslos, wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, auch gegen den Willen des Vollstreckungsschuldners rechtsstaatlich vorzugehen.
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Seminarinhalte:
Mitbringen: Beispiele aus der eigenen Praxis
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