Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S3002001: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (WiBe) zum Nachweis des öffentlichen Zwecks wirtschaftlicher Betätigung – kommunale Leistungserbringung in Form von Eigenbetrieben, privaten Dritten, öffentlichen Unternehmen oder Eigenleistung |
Öffentliche Leistungen werden nur zu einem Teil von den Kommunen selbst erbracht. Zunehmend werden kommunale Leistungen durch Eigenbetriebe, öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform oder von privaten Dritten erbracht. Der Gesetzgeber stellt allerdings verschiedene Anforderungen für die Leistungserbringung öffentlicher Leistungen durch Eigenbetriebe und öffentliche Unternehmen.
In dem Seminar werden die Teilnehmer*innen dazu befähigt, Entscheidungen über die Art der Leistungserbringung auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu treffen. Da die öffentliche Hand Leistungen erbringt, die nicht grundsätzlich dem Ziel der Gewinnerzielung sondern immer auch dem öffentlichen Interesse zur Stärkung des Gemeinwohl unterliegen, ist es notwendig, hierbei sowohl finanzielle als auch qualitative Faktoren und Risiken in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einzubeziehen.
Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Kämmerinnen und Kämmerer, Beschäftigte der Beteiligungssteuerung sowie Führungskräfte und Controller aus Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen. |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent |
Gebühr |
02.03.2020 |
10.02.2020 |
Panoramastr. 1 |
Herr Arndt Krischok |
159,00 € |