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S6672402: Einführung in das Ordnungsrecht
Das Ordnungsrecht (auch Gefahrenabwehrrecht oder Polizeirecht genannt) ist eine der „klassischen“ Rechtsmaterien, die die Kommunalverwaltung anzuwenden hat.
Da Brandenburg im Prinzip die Regelungssystematik aus Nordrhein-Westfalen übernommen hat, sind vor allem zwei Gesetze maßgeblich: Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz (BbgPolG).
Das Seminar dient dem strukturierten Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen u.a. zur sicheren Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des OBG. Wer an dem Seminar teilgenommen hat, betreibt Ordnungsverwaltung nicht (mehr) als Stückwerk von Fall zu Fall, sondern auf systematischer rechtlicher Grundlage – was die Arbeit in der Praxis sehr erleichtert.
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Seminarinhalte:
Spezielle Themenwünsche und Fragen können eine Woche vor dem Seminar eingereicht werden und finden dann im Seminar Berücksichtigung.
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