S4762701: Informationsrechte in der Kommune sicher erfüllen - Informationszugang durch Anfrage, Auskunft und Akteneinsicht zwischen Kommunalrecht und Datenschutz
S4762701: Informationsrechte in der Kommune sicher erfüllen - Informationszugang durch Anfrage, Auskunft und Akteneinsicht zwischen Kommunalrecht und Datenschutz
20.04.2027 von – Uhr
Informationszugang durch Anfrage Auskunft und Akteneinsicht zwischen Kommunalrecht und Datenschutz
Kommunalpolitische Entscheidungen brauchen verlässliche Informationen. Zugleich darf die Verwaltung personenbezogene Daten, geschützte Verwaltungsinterna sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ungeprüft offenlegen. In der Praxis ist deshalb häufig kurzfristig zu klären, wer welche Information verlangen darf, wie weit ein Anspruch reicht und in welcher Form Auskunft oder Akteneinsicht zu gewähren ist. Das Tagesseminar ordnet die unterschiedlichen Informationsrechte und Unterrichtungspflichten nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung, dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz und dem Datenschutzrecht. Anhand typischer Fallkonstellationen entwickeln die Teilnehmenden einen verlässlichen Prüfungsweg für Anfragen, Vorlagen und Einsichtsbegehren. Sie lernen, berechtigte Anliegen zügig zu erfüllen, Grenzen rechtssicher zu bestimmen und die Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Schwerpunkte
Informationswege im Überblick: Unterrichtung, Anfrage, Auskunft, Akteneinsicht, Sitzungsvorlage und allgemeiner Informationszugang
Anspruchsberechtigte und Zuständigkeiten: einzelne Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Fraktionen, Ausschüsse, Ausschussvorsitzende und kommunale Vertretungskörperschaften
Unterrichtungs-, Auskunfts- und Stellungnahmepflichten des Hauptverwaltungsbeamten und der Beigeordneten in Sitzungen
Verhältnis kommunalverfassungsrechtlicher Informationsrechte zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg
Sitzungsvorlagen rechtssicher gestalten: erforderliche Informationstiefe, Entscheidungsreife und Umgang mit vertraulichen Inhalten
Datenschutz im Einzelfall: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Schwärzung und Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung
Rechte Dritter und besondere Geheimhaltungsinteressen, insbesondere Personalangelegenheiten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Informationen aus kommunalen Beteiligungsgesellschaften: Berichtsmöglichkeiten und gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflichten
Reichweite der Kontrolle durch Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung, Amtsausschuss und Kreistag sowie Grenzen einer Kontrolle im Detail
Bearbeitung in der Verwaltung: Eingang erfassen, Rechtsgrundlage und Zuständigkeit prüfen, Schutzinteressen bewerten, Teilzugang ermöglichen und die Entscheidung begründen
Praxisfälle zu typischen Konflikten zwischen Informationsinteresse, Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihr Nutzen Sie können Informationsbegehren systematisch einordnen und erkennen, welche kommunalrechtlichen, informationszugangsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben zusammenwirken. Für wiederkehrende Fälle erhalten Sie einen praxistauglichen Prüfungsablauf, mit dem sich vollständige Auskunft, Teilzugang, Schwärzung oder Ablehnung belastbar vorbereiten lassen.
Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt bei DOMBERT Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Kommunalrecht und im Datenschutzrecht, insbesondere an den Schnittstellen zwischen kommunaler Gremienarbeit, Informationsansprüchen und dem Schutz vertraulicher Daten. Im Seminar vermittelt er die rechtlichen Anforderungen anhand typischer Praxisfälle und zeigt praxistaugliche Lösungswege auf.
Zielgruppe:
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren sowie Fach- und Führungskräfte aus Gemeinden, Städten, Ämtern und Landkreisen. Besonders angesprochen sind Beschäftigte aus Gremienbetreuung, Hauptamt, Rechtsamt, Beteiligungsverwaltung und Datenschutz.