Das Bedürfnis nach Sicherheit ist groß. Dies gilt auch und insbesondere für Einrichtungen der öffentlichen Hand. Hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualifikation des Personals und deren Prüfung bzw. Bewertung im Rahmen der Ausschreibung können leicht zu Kollisionen mit den vergaberechtlichen Vorschriften führen. Eine saubere Trennung zwischen der Eignung der Unternehmen und dem eigentlichen Inhalt des Angebotes ist dabei unerlässlich. Hinzu kommen die tariflichen Anforderungen, wie sie insbesondere durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und der darauf basierenden tarifvertraglichen Regelungen sowie durch die einschlägigen landesrechtlichen Vergabegesetze gestellt werden. Auch die richtige Anwendung der 77200 ist unerlässlich; dabei handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium.
Die Unterscheidung in vorrangige und nachrangige Dienstleistungen wurde aufgegeben, jedoch ist die Qualifizierung, ob die Leistung unter § 130 GWB fällt von erheblicher Bedeutung für die Erstellung der Vergabeunterlagen. Dies hat auch erhebliche Konsequenzen für die Erstellung der Angebotsmatrix.
Das Seminar vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von bzw. Beteiligung an Ausschreibungen von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen nach der VgV (UVgO).
Seminarinhalte:
Einführung
Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Die Leistungsbeschreibung / Tarifvorgaben / Vertragsstrafensystem
Die Durchführung des Vergabeverfahrens
Zuschlagserteilung / Angebotsmatrix
Aufhebung der Ausschreibung
Dokumentation
Rechtsschutzmöglichkeiten
Zielgruppe:
Beschäftigte, die für die Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zuständig sind.