Seminare
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S3122401: Strategisches Investitionsmanagement
05. 11. 2024 - Uhr – Uhr
S1662401: Erstellen und Gestalten von umfangreichen Textdokumenten
11. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Zweck/Zielstellung
Der Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Verwaltungsfachwirt stellt eine bundesweit anerkannte Aufstiegsfortbildung im Sinne von § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dar. Der Lehrgang richtet sich an Angestellte, die bereits Tätigkeiten ausüben, die dem gehobenen Dienst entsprechen bzw. diese in Zukunft ausüben wollen. Er vermittelt gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Dementsprechend regelt die Prüfungsordnung, dass der Lehrgangsteilnehmer nach dem Lehrgangsbesuch vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die ihn über das Ausbildungsziel hinaus in einen Verwaltungsberuf befähigen, komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in der allgemeinen Verwaltung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden selbständig und weitestgehend eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus werden die Angestellten befähigt, Methodenkenntnisse und Anwendungsfertigkeiten (Schlüsselqualifikationen) einzusetzen.
Die Konzeption des Lehrgangs ist insbesondere durch das Bestreben in den Kommunalverwaltungen geprägt, Angestellte durch qualifizierte Fortbildung zu befähigen, gehobene Funktionen mit Führungsverantwortung zu übernehmen. In wachsendem Maß gilt dies auch oder gerade für solche kommunalen Verwaltungen und Betriebe, die sich verstärkt an betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben orientieren. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung. Nach § 62 der Kommunalverfassung sind die Beamten, Angestellten und Arbeiter verpflichtet, die für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen und die Ablegung der Prüfungen nachzuweisen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Lehrgang muss eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
a) Verwaltungsfachangestellte oder Beschäftigte mit entsprechender Fortbildung (zum Beispiel „Erste Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst“),
b) Beamte mit abgeschlossener Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst,
c) Steuerfachangestellte mit mindestens einjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellte,
d) Kaufleute für Büromanagement mit mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten,
e) Personen, die ein wissenschaftliches Diplom- oder Bachelorstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Verwaltung nachweisen können,
f) andere Beschäftigte mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten.
Eignungstest
Vor Lehrgangsbeginn werden Eignungstests angeboten, über deren Teilnahme ausschließlich der Dienstherr entscheidet. Diese Eignungstestverfahren bieten nach erfolgreicher Teilnahme grundsätzlich die Gewähr dafür, dass die Lehrgangsteilnehmer über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um den Lehrgang erfolgreich abzuschließen.
Die Durchführung dieses Eignungstestverfahrens obliegt einem Prüfungsausschuss und besteht aus einem Test, einem schriftlichen Teil mit zwei Arbeiten und einem abschließendem Auswahlgespräch.
Der Test umfasst Testaufgaben zum logischen Denken in Zusammenhängen sowie zu den Fähigkeiten, Sprache und Zahlen im Berufsalltag einzusetzen und konzentriert zu arbeiten. Die Einzelheiten des Testverfahrens legt der Prüfungsausschuss fest. Die Durchführung des Tests kann sachkundigen Dritten übertragen werden (vgl. beiliegenden Steckbrief).
Rahmenplan
Der Rahmenplan für den Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt*in (ab Lehrgänge 2018) im Land Brandenburg regelt die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die einzelnen Unterrichtsfächer (Bausteine) und legt fest, welche Inhalte mit den jeweiligen Lernzielstufen zu vermitteln sind. Die Darstellung der Lernzielstufen orientiert sich am Strukturplan des Deutschen Bildungsrates. Sie sind fachspezifisch präzisiert und legen je nach der vorgegebenen Lernintensität fest, wie detailliert und umfangreich der unterrichtende Dozent die einzelnen Themenschwerpunkte behandelt.
Der Rahmenplan fasst sämtliche zu vermittelnde Unterrichtsinhalte in nachfolgend aufgeführten Handlungsbereichen zusammen:
Methoden- und Sozialkompetenzen
Rechts- und politikbezogene Kompetenzen
Wirtschaftliche- und Verwaltungsmanagementkompetenzen
Grundlage für den Rahmenplan bildet der Kompetenzrahmenplan des Bundesverbandes der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) mit Beschluss vom 7. November 2017.
Lehrgangsdurchführung
Der Präsenzunterricht bietet gegenüber anderen Lernformen eine ganze Reihe von Vorteilen: Durch die Unterstützung des Dozenten können Grundlagen schnell und zielgerichtet erarbeitet werden. Unklarheiten, die beim häuslichen Lernen, beim Lesen von Fachliteratur usw. auftreten, können schnell beseitigt werden. Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch Anwendung und Wiederholung vertieft.
Die Übungsklausuren ermöglichen eine gute Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bei individuellen fachlichen Fragen und Lernschwierigkeiten schriftlich, telefonisch oder auch persönlich an den zuständigen Fachbereichsleiter zu wenden.
Die konkrete Unterrichtsform richtet sich nach der aktuellen Beschlusslage der Verbandsversammlung zum Zeitpunkt der Unterrichtsdurchführung.
Fehlzeiten
Fehlzeiten im Unterricht werden in den Anwesenheitslisten erfasst. Eine Zulassung in den einzelnen zu prüfenden Handlungsbereichen kann nur erfolgen, wenn die Fehlzeit in dem Handlungsbereich insgesamt 15 Prozent der im Rahmenplan vorgesehenen Unterrichtszeiten des Handlungsbereiches nicht überschreitet.
Bei häufigen Fehlzeiten wird eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter empfohlen, um rechtzeitig eine Vorgehensweise abzustimmen, die die Zulassung zur Abschlussprüfung ermöglicht.
Lehrgangsklausuren
Im Rahmen des Unterrichts werden in den prüfungsrelevanten Fächern Leistungsnachweise geschrieben, die auf das Lehrgangsziel (Prüfungsniveau, Prüfungsumfang) vorbereiten und vom Dozenten korrigiert und bewertet werden. Der Dozent hilft dem/der Lehrgangsteilnehmer*in individuell, indem er den einzelnen Lösungsweg nachvollzieht, eventuell Fehlüberlegungen aufzeigt und Hinweise zum richtigen oder besseren Lösungsweg gibt.
Eine Zulassung in den einzelnen zu prüfenden Handlungsbereichen kann nur erfolgen, wenn alle Leistungsnachweise in dem Handlungsbereich mit durchschnittlich „ausreichend“ bewertet wurden.
Klausurenkurse
Bei Bedarf werden zusätzliche Klausurenkurse außerhalb der Unterrichtsveranstaltungen angeboten. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis, wobei die Anzahl der Teilnehmer begrenzt sein muss.
In den Kursen können die Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft werden, die für eine methodisch einwandfreie Fallbearbeitung zwingend erforderlich sind. Es werden Übungen mit prüfungsrelevanten Fragestellungen in einer teilnehmerorientierten Seminarveranstaltung durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten Musterlösungen und eine Teilnahmebescheinigung.
Nähere Informationen zur Durchführung derartiger Klausurenkurse werden mit den Lehrgängen rechtzeitig abgestimmt.
Alternativ können künftig auch Klausuraufgaben mit prüfungsrelevanten Inhalten angefordert werden. In einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen wird eine Klausurlösung erarbeitet und dem Studieninstitut zur Korrektur zugeleitet.
Literatur
Jeder Lehrgangsteilnehmer / jede Lehrgangsteilnehmerin muss über alle für das Verwaltungshandeln notwendigen Bundes- und Landesgesetze verfügen. Da in der schriftlichen und praktischen Prüfung nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden dürfen, sollten die handschriftlichen Eintragungen in den Gesetzestexten auf Verweise beschränkt bleiben.
Selbststudium
Unterrichtsbegleitendes zusätzliches Selbststudium wird unerlässlich sein. Das Selbststudium ist zum einen erforderlich für die individuelle Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen, zum anderen auch für das selbständige Erarbeiten einzelner Lerninhalte. Von den Dozenten erhalten Sie hierfür in allen Fächern Hinweise, Übungsfälle usw.
Kleine Arbeitsgruppen lassen sich in gewissem Umfang auch selbst aufbauen, etwa wenn man mit jemandem aus dem eigenen oder einem anderen Lehrgang zumindest zeitweise gemeinschaftlich lernt. Eventuell fördert auch Ihre Verwaltung das Selbststudium, indem sie einen fachkundigen Mitarbeiter bestimmt, den Sie von Zeit zu Zeit um fachlichen Rat fragen können.
In jedem Fall sollte sich jeder Lehrgangsteilnehmer aktiv am Unterrichtsgespräch beteiligen.
Prüfungsverfahren
Rechtsgrundlage bildet für die nach dem 30.08.2023 startenden Lehrgänge die Fortbildungsprüfungsregelungen zum/zur Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin – Bachelor Professional in öffentliche Verwaltung (Brandenburgische Kommunalakademie) in der Fassung vom 07.10.2022.
Dauer des Lehrgangs
Der Lehrgang umfasst ca. 970 Unterrichtsstunden.
Lehrgangsbeginn
03. März 2025 in Potsdam
08. September 2025 in Potsdam
24. November 2025 in Potsdam
Unterrichtsort
Der Lehrgang wird im Dienstgebäude der Brandenburgischen Kommunalakademie in Potsdam oder Berlin durchgeführt.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtsveranstaltungen finden von 08:30 Uhr - 14:30 Uhr, eine Woche im Monat. Während der Schulferien des Landes Brandenburg und der gesetzlichen Feiertage ruht der Lehrgangsbetrieb.
Gebühren
Das Anmeldeformular für den Lehrgang können Sie hier downloaden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kathrin Bischoff Tel.: 0331 23028-45 E-Mail: |
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