S4752701: Mitwirkungsverbote - Interessenkollisionen in Gemeindevertretung und Ausschüssen
05.10.2027 von – Uhr
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Auflösung einer städtischen Kindertagesstätte, die von Kindern mehrerer Stadtverordneter besucht wird. Der Kreistag beschließt den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung für ein Gebiet, in dem einem Kreistagsmitglied mehrere Grundstücke gehören. In einem Fachausschuss, in dem sich mehrere Ausschussmitglieder auch in örtlichen Vereinen engagieren, geht es um die Aufstellung des Haushaltes, in dem finanzielle Zuwendungen an örtliche Vereine vorgesehen sind.
Die Reihe der Praxisbeispiele lässt sich nahezu beliebig fortführen. Immer wieder stellt sich in solchen und ähnlichen Fällen die Frage, ob für einzelne von dem Thema besonders betroffene Mandatsträgerinnen und -träger ein Mitwirkungsverbot besteht oder ob sie sich an der Beratung und Entscheidung beteiligen dürfen.
Dieses Seminar behandelt systematisch und detailliert die einzelnen Verbots- und Ausnahmetatbestände des § 22 BbgKVerf mitsamt den sich hieraus jeweils ergebenden Konsequenzen. Ergänzend wirft es einen Blick auf das Vertretungsverbot nach § 23 BbgKVerf, das Wiederaufnahme in die Kommunalverfassung gefunden hat.
Seminarinhalte:
Voraussetzungen des Grundtatbestands des Mitwirkungsverbots nach § 22 Abs. 1 BbgKVerf, insbesondere:
o Worin kann ein möglicher relevanter „Vor- oder Nachteil“ liegen?
o Wann ist ein solcher Vor- oder Nachteil „unmittelbar“?Das Mitwirkungsverbot bei Betroffenheit des Arbeitgebers eines Mandatsträgers (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf)
Das Mitwirkungsverbot bei Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat eines von dem
Beschluss betroffenen Unternehmens (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf)Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot nach § 22 Abs. 3 BbgKVerf
Anzeigepflicht der Mandatsträgerinnen und -träger bei anzunehmendem Mitwirkungsverbot
Notwendige Maßnahmen bei bestehendem Mitwirkungsverbot
Folgen der unzulässigen Mitwirkung von Mandatsträgerinnen und -trägern
Folgen der unberechtigten Ausschließung von Mandatsträgerinnen und -trägern
Praxis-Checklist „Mitwirkungsverbote nach § 22 BbgKVerf“
Das Vertretungsverbot nach § 23 BbgKVerf
Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt bei DOMBERT Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Kommunalrecht und im Datenschutzrecht, insbesondere an den Schnittstellen zwischen kommunaler Gremienarbeit, Informationsansprüchen und dem Schutz vertraulicher Daten. Im Seminar vermittelt er die rechtlichen Anforderungen anhand typischer Praxisfälle und zeigt praxistaugliche Lösungswege auf.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Gemeindevertretungen, Kreistagen und Fachausschüssen befasst sind. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
05.10.2027 09:00 – 15:30 Uhr | 19.09.2027 | Dr. Maximilian Dombert | 250,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028 46
E-Mail:
Veranstaltungsort
Panoramastraße 1, 10178 Berlin
Veranstalter
Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie
Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam