S4642701: Kommunale Satzungen entwerfen, gestalten, korrekt erlassen, ändern und aufheben

26.​04.​2027 von – Uhr

 

Satzungen sind das selbst gesetzte Recht der Kommunen – das „Ortsrecht", das das Zusammenleben vor Ort regelt und die Grundlage für zahlreiche Verwaltungsentscheidungen bildet. Ob Bauordnung, Gebührensatzung, Vergabesatzung oder Hauptsatzung: Wer in der kommunalen Praxis mit Satzungen arbeitet, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus gesetzlichen Vorgaben, verfahrensrechtlichen Pflichten und Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die diese Anforderungen im Einzelfall weiter konkretisiert und fortentwickelt.
 

Schon ein scheinbar kleiner Fehler – eine fehlerhafte Bekanntmachung, eine unzureichende Begründung, eine inhaltlich zu weit gefasste Regelung – kann die gesamte Satzung rechtswidrig machen und weitreichende Folgen nach sich ziehen: von der Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde über die Unanwendbarkeit im Einzelfall bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Umgekehrt können zu eng gefasste Satzungen den Handlungsspielraum der Kommune unnötig beschneiden und die Verwaltung in ihrer Arbeit behindern.
 

Dieses zweitägige Intensivseminar vermittelt Ihnen das rechtliche Handwerkszeug, das Sie für die Erstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen benötigen – von den inhaltlichen Gestaltungsspielräumen über die verfahrensrechtlichen Anforderungen bis hin zu den typischen Fehlerquellen in der Praxis. Die rechtlichen Vorgaben werden dabei verständlich aufbereitet und stets mit Blick auf ihre praktische Anwendung vermittelt, damit Sie nach Abschluss des Seminars Satzungen rechtssicher und effizient erarbeiten können.

 

Seminarinhalte:


Materielle Rechtmäßigkeit: Satzungen richtig formulieren und aufbauen – Gestaltungsspielräume und rechtliche Grenzen 

Vom Entwurf bis zur Verkündung – Das Satzungsverfahren rechtssicher gestalten

Satzungen verständlich präsentieren und zugänglich machen


Satzungen ändern und aufheben

 

 

Rechtsanwalt Dr. Tobias Schröter ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und bundesweit mit kommunalrechtlichen Fragen in der Beratung von Kommunen befasst. Hierzu gehören auch Fragen der Rechtsaufsicht. Dr. Tobias Schröter publiziert und doziert regelmäßig zu kommunalverfassungsrechtlichen Themen und vertritt Kommunen vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Kommunen und Aufsichtsbehörden, die mit Satzungen befasst sind.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

26.4. & 29.04.2027
09:00 – 15:30 Uhr

11.04.2027

Herr Dr. Schröter

500,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail: 

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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