S9112601: Verwaltungsrecht für Quereinsteiger bei Kommunalverwaltungen - Auswirkungen der Gesetze auf das Verwaltungshandeln
28.09.2026 bis 29.09.2026 von – Uhr
Das Staats- und Verwaltungsrecht bilden das rechtliche und praktische Fundament der Behördenpraxis. Während das Staatsrecht den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgibt, regelt das Verwaltungsrecht das konkrete Handeln staatlicher Organe, welches in der täglichen Behördenpraxis rechtssicher umgesetzt werden muss.
Das Staatsrecht steht in der Normenhierarchie über dem Verwaltungsrecht und bindet jeden Behördenmitarbeiter an das Grundgesetz (GG).
Das Rechtsstaatsprinzip, der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes und die Grundrechte sind wichtige Begriffe.
Das Verwaltungsrecht konkretisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und gliedert sich in zwei Kernbereiche:
Das „allgemeine“ Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Handlungsformen, das Verwaltungsverfahren und die allgemeinen Rechtsgrundsätze (wie Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit). Das „besondere“ Verwaltungsrecht enthält die fachspezifischen Regelungen für einzelne Aufgabenbereiche der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Teilgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts sind z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und das Umwelt- und Gewerberecht.
Sind Sie Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung und waren bislang eher im technischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich tätig? Liegt Ihre Ausbildung schon längere Zeit zurück? Viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erleben den Einstieg in die öffentliche Verwaltung als fachlich anspruchsvoll und sprachlich herausfordernd. Verwaltungsrechtliche Begriffe wirken abstrakt und unverständlich. Was bedeutet z.B. Ermessen und wann und wie ist es auszuüben? Wer darf was entscheiden; was sind Geschäfte der laufenden Verwaltung? Was ist der „Dienstweg“ und wann ist er zu beachten und was ist ein „Verwaltungsakt“?. Was macht ein „Kämmerer“ und was ist der Haushaltsplan? Wer haftet für Schäden, die durch Handeln der Verwaltung verursacht werden? Welche Besonderheiten enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)?
Die Behördenleitung erwartet, dass das Verwaltungshandeln rechtssicher und nachvollziehbar ist.
Inhalte:
Verfassungsrecht
Art. 20 Grundgesetz
Vorrang des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit, Vertrauensschutz, Rechtsweggarantie)
Gewaltenteilung und Aufteilung in Länder
Ewigkeitsgarantie und Widerstandsrecht, Art. 79 und 20 Abs. 4 GG
Grundrechte und andere Verfassungsnormen
Funktion von Grundrechten im Verwaltungshandeln
Durchsetzbarkeit von Grundrechten
Verwaltungsrecht und Handlungsformen der Verwaltung
1 X 1 der Kommunalverwaltung
Das Organigramm: Wer macht was? Dienstweg beachten !
Die Gesetzgebung: Kommunalverfassung Brandenburg
Der Haushalt: Die Finanzen
Die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft: Selbstverwaltungsaufgaben, Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, Auftragsangelegenheiten
Die Sprache: Typisches „Amtsdeutsch“?
Der Öffentliche Dienst: Tarifrecht für Beschäftigte; Beamtenrecht für Beamte
6. Verwaltungsakte/Bescheide zur Regelung eines Einzelfalles
a) Ermittlung des Sachverhaltes
b) Anhörung
c) Subsumtion (Vorbehalt des Gesetzes) und ggf. Ausübung
von Ermessen
d) Erstellen eines Bescheides (Rubrum, Tenor, Begründung,
Rechtsmittel)
Allgemeinverfügungen
Öffentlich-rechtliche Verträge
Rechtsverordnungen
Satzungen/Pläne/kommunale Verwaltungsvorschriften
Realakte
Grundzüge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Verwaltungsprozessrecht), Art. 19 IV GG
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsgericht/Sozialgericht
- Klaglosstellung oder Klageerwiderung
- einstweiliger Rechtsschutz
IV. Haftung und Regress (§ 839 BGB, Art. 34 GG, § 48 Beamtenstatusgesetz)
Der Referent vermittelt Ihnen alle wesentlichen Grundkenntnisse im Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Sie lernen die wichtigsten Begriffe und Verfahrensschritte kennen. Es besteht umfangreich Gelegenheit Fragen zu stellen und 478,00 €Praxisfälle systematisch zu besprechen. So erhalten Sie das notwendige Fundament, um Ihre Aufgaben effektiv und rechtssicher zu erfüllen. Auch wichtige Grundbegriffe des besonderen Verwaltungsrechts werden erläutert.
Zielgruppe: | Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aller Verwaltungen. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
28./29.09.2026 | 14.08.2026 | Herr Prof. Dr. Michael Schmitz | 478,00 € |
Ansprechpartnerin: Ann Hirse
Tel.: 0331 23028 22
E-Mail:
Veranstaltungsort
Panoramastraße 1, 10178 Berlin
Veranstalter
Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie
Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam