S6092601: Geprüfter Ordnungsdienstmitarbeiter/Geprüfte Ordnungsdienstmitarbeiterin

02.​09.​2026 von Uhr

 

Lehrgangsziele
 

Qualifikation der Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes

 

Die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes sind oftmals erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Von ihnen wird erwartet, dass sie für die kurzfristigen Probleme vor Ort eine Lösung finden und dabei sowohl rechtssicher als auch kompetent agieren. Häufig geht es um die Gefahrenabwehr und ein hohes Konfliktpotential.

 

Dies erfordert eine Verwaltungsqualifizierung, die die spezifischen Anforderungen der Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste berücksichtigt. Dies gilt gleichermaßen für die Bediensteten im Innen- als auch im Außendienst. Die Inhalte der allgemeinen Aus- und Fortbildungslehrgänge sind dabei nicht spezifisch genug.

 

Durch die Qualifizierung zum „Geprüften Ordnungsdienstmitarbeiter“/ zur „Geprüften Ordnungsdienstmitarbeiterin“ soll es u.a. im Rahmen von Stellenbesetzungen mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern aus verwaltungsfremden Berufszweigen oder mit einer Generalistenausbildung gelingen, diesen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen in einer komprimierten und auf die konkreten Anforderungen an ordnungsbehördliche Einsatzkräfte zugeschnittenen Schulung zu vermitteln. Gleichzeitig können erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das eigene Wissen auffrischen und die bereits vorhandenen Kompetenzen stärken. Schließlich hat insbesondere die Thematik der Gewaltprävention in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.

 

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird praxisorientiert Wissen in folgenden Bereichen vermittelt:

 

Modul 1 – Struktur, Stellung und Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienstes

 

Modul 2 – Staats- und Verfassungsrecht

 

Modul 3 – Allgemeine Rechtskunde/ Verwaltungsrecht

 

Modul 4 – Verwaltungsverfahrensrecht

 

Modul 5 – Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht 

 

Modul 6 – Recht der Gefahrenabwehr/ Eingriffsrecht

 

Modul 7 – Kommunikation und Kooperation 

 

Modul 8 – Gewaltprävention und Eigensicherung 

o    relevante Inhalte aus weiteren Rechtsvorschriften

o    Erkennung von Gefahrensituationen 
o    Grundlagen des Waffenrechts
o    Gewaltentstehung
o    deeskalatives Einsatzmodell
o    Verhaltens- und Handlungsgrundsätze bei verschiedenen Einsatzanlässen
o    Verhalten bei der Konfrontation mit Straftätern
o    Problemlage „alkoholisierte und durch Betäubungsmittel beeinflusste Personen“

o    einfachste körperliche Abwehrhandlungen
o    Nothilfemaßnahmen; Problemlagen

 

Modul 9 – Fallbezogene Rechtsanwendung

 

Prüfung
Eine Zulassung zur Fachpraktischen Prüfung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fehlzeiten insgesamt 10 % nicht übersteigen und an den 5 Lernerfolgskontrollen teilgenommen wurde.

 

Lehrgangsdauer
38 Schulungstage (273 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) zzgl. Prüfungstag.

02./24./28.09.2026,
12.10.2026,
02./20./23./30.11.2026,
14./18.12.2026,
04./11./12./15./18./19./20./25.01.2027,
08./15./16./17.02.2027,
01./02./03./12.03.2027,
06./07./09./12./19.04.2027,
10./11./12./13./24./25.05.2027

 

Prüfung: 29.06.2027

 

Nachweis der Qualifikation
Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch eine obligatorische Prüfung. Hierüber wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt.

 

Dozenten:

Frau Alexandra Rudolph ist Dipl.-Kommunikationswirtin (Univ.) und seit 2006 als Business Coach und Kommunikationstrainerin für Fach- und Führungskräfte tätig. Sie bringt mehrjährige Berufserfahrung aus der Medienbranche sowie aus Wissenschaft und Forschung mit, ergänzt durch Führungserfahrung in Marketing und PR. Zudem lehrt sie als Dozentin an Hochschulen, in der Erwachsenenbildung sowie in der betrieblichen Aus- und Fortbildung von Verwaltung, Polizei und Feuerwehr.

 

Herr Enrico Triebel ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Hochschule des Landes Brandenburg (MHB), an der BTU-Cottbus-Senftenberg  für Pflegewissenschaften und Hebammenwissenschaften, an der Medizinischen Universität MUL-CT Cottbus für Medizinrecht und Gesundheitspolitik. An der Brandenburgischen Kommunalakademie des Landes Brandenburg (BKA) doziert er seit 10 Jahren Staatsrecht und Sozialrecht. Herr Triebel wirkt mit dem von ihm geleiteten Deutsch-Polnischen Gesundheits- und Sozialverband an der Schnittstelle von Sozialpolitik, Pflege, Gesundheit und kommunaler Steuerung. Sowohl in Deutschland als auch in Polen. 

 

Herr René Schütze, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und Magister Artium (M.A.), Stadtverwaltungsrat, städtischer Behördenleiter, seit vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung, studierte für die kommunale Ebene an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (Abteilung Münster) sowie dem Institut für Verwaltungsmanagement der Verwaltungsakademie Berlin, außerdem Politik, Rechtswissenschaften und Geschichte an der FernUniversität Hagen; Verfasser von Fachaufsätzen zum Öffentlichen Baurecht; lehrt als nebenamtlicher Dozent an der Brandenburgischen Kommunalakademie in Potsdam vor allem Methodik der Rechtsanwendung, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsrechtsschutz, Recht der Gefahrenabwehr und Öffentliches Baurecht. 

 

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Ordnungsämter des Landes Brandenburg.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

ab 02.09.2026
09:00 – 15:30 Uhr

16.08.2026 - Anmeldungen sind noch möglich

Herr Bartsch, Frau Rudolph, Herr Schütze, Herr Triebel, Herr Tutzky

2.999,00 €

 

Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

E-Mail:

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

Weiterführende Links

Anmeldung