S8282602: Beschaffung von Rahmenverträgen

25.​11.​2026 von Uhr

 

Nach § 21 Abs. 1 S. 1 VgV steht es Auftraggebern frei, Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Jedoch ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung eng normiert, da beispielsweise die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung grundsätzlich höchstens vier Jahre betragen darf, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Nach § 15 Abs. 4 UVgO darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand begründeter Sonderfall vorliegt. Auf diese und weitere Besonderheiten wollen wir in unserem Seminar eingehen.

 

Auftraggeber haben zwar das Wahlrecht zwischen einer reinen Preisausschreibung und einer Vergabe nach benannten Zuschlagskriterien, wie beispielsweise der Bewertung des Projektleiters, der Bewertung der technischen Ansätze bzgl. der Leistungsbilder, der Kosten- und Terminkontrolle etc. Jedoch ist dabei zu beachten, dass nach einer Entscheidung des EuGH von 2019 der HOAI kein zwingendes Preisrecht zugrunde liegt, sondern die Honorarangaben nur Orientierungswerte für die jeweiligen Honorarzonen enthalten. Zudem ist zu beachten, dass nach § 76 Abs. 1 S. 1 VgV Architekten- und Ingenieurleistungen im Leistungswettbewerb vergeben werden. Das bedeutet, dass auf den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium nicht abgestellt werden darf. Hinzu kommt, dass bei Planungsleistungen die UVgO im Ganzen wegen § 50 S. 1 UVgO nicht direkt anwendbar ist.

 

Daher dürfte im Unterschwellenbereich eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die UVgO (inklusive etwa Verhandlungsgesprächen und der Bewertung von Konzepten) bei jeder Auftragserteilung ab 1.000 € der Regelfall sein. Um die Verwaltungspraxis hier nicht unnötig zu erschweren bzw. überhaupt noch zeitlich handhabbar zu gestalten, bietet sich der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in Anlehnung an die UVgO oder nach der VgV an. Dies wird zu einer erheblichen Reduzierung bzw. Vermeidung von Verwaltungs- und Personalkosten führen.

 

Das Seminar gibt hierauf Antworten und zeigt zugleich auf, was es für den Auftraggeber noch zu beachten gilt um rechtssicher und erfolgreich in Anlehnung an die UVgO oder nach der VgV mittels einer Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung der HOAI Aufträge zu vergeben.
 

 

Zielgruppe:                

Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie von Unternehmen, die mit der Beschaffung befasst sind, wie Vergabestellen, Prüfstellen, kommunale Unternehmen.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

25.11.2026   

09:00-15:30 Uhr

09.11.2026

Herr Jacob Scheffen

200,00 € 

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail: 

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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