S8212602: Dokumentation im Vergabeverfahren

09.​09.​2026 von Uhr

 

Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Nach der Reform des Vergaberechts im Jahre 2016 ist nach § 8 der Vergabeverordnung 2016 u.a. zu dokumentieren:

Grundsätzlich gilt, dass der Vergabevermerk die Entscheidung der Vergabestelle nachvollziehbar darstellt. Hierbei gilt es, zu beachten, dass der Weg zur Entscheidung dargestellt wird und nicht nur die Entscheidung an sich. Die einzelnen Schritte der Vergabe sind daher zeitnah und chronologisch in einem Vergabevermerk darzustellen. Um ein in jeder Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsversuchen vorzubeugen, kommt eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln grds. nicht in Betracht. Ist der öffentliche Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß und zeitnah nachgekommen, ist deren spätere Erstellung ohne Wiederholung des nicht dokumentierten Vorgangs im Vergabeverfahren nicht möglich.
 

Seminarinhalte:

 

 

Zielgruppe:                

Beschäftigte, die mit der Vergabe befasst sind sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungsprüfungsämter.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

abgesagt

abgesagt

Herr Jacob Scheffen

200,00 € 

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail: 

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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