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S8252501: Vergabe von Postdienstleistungen

07. 04. 2025 von Uhr

 

Der Wegfall des Postmonopols und die Liberalisierung des Postmarktes haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Dienstleistungsunternehmen sich auf dem deutschen Markt für Brief- und Paketbeförderung etabliert haben.

Für öffentliche Auftraggeber stellt die Vergabe von Postdienstleistungen eine Herausforderung dar, denn aus Gründen des Wettbewerbs müssen die Vergabeunterlagen ein hohes Maß an Transparenz aufweisen.  Dies bedingt, dass im Vorfeld der Vergabe  Markterkundungen  und  ein  Abgleich verschiedener  Postbeförderungskonzepte  bzw.  Postbeförderungsgeschäftsbedingungen notwendig sind, um eine neutrale Vergabe durchführen zu können.

Im Jahr 2016 wurde eine grundlegende Vergaberechtsreform umgesetzt. Die Regelungen für die Vergabe  von  Liefer- und  Dienstleistungen,  auch freiberuflichen  Leistungen,  sind nicht  mehr  in  der VOL/A EG, sondern in der komplett neuen EU Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Sie erhält dadurch einen  anderen  Charakter und  ist  nicht mehr  nur  „Scharnier“ zwischen  dem  Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)  und  den Vergabeordnungen.  In  der Folge  entfallen  VOL/A Abschnitt 2 und VOF.

 

Der öffentliche Auftraggeber muss –nach wie vor– sicherstellen, dass der potenzielle Auftragnehmer über  die  notwendige Eignung  verfügt.  Dies gilt  auch  für dessen  Nachunternehmer.  Die Eignungsprüfung  bedingt, dass  der  öffentliche Auftraggeber  verschiedene  Konzepte prüft.  Hierzu gehören  typischerweise  Konzepte zur  Transportlogistik  (Fuhrpark, Verteilzentren  etc.)  und Qualitätssicherung, aus welchen hervorgeht, wie auf Fehler- und Abweichungen im Betriebsablauf, falschen Empfängern, Rückläufern und nicht zustellbaren Sendungen reagiert wird. Bei der Ermittlung der  Wirtschaftlichkeit  des Angebotes  ist  es üblich,  dass  mittels einer  sog.  Bewertungsmatrix ausgewertet  wird. Die  regelmäßige,  erforderliche Losaufteilung  bedingt,  dass in  einem Ausschreibungsverfahren für fast jedes Los eine eigene Bewertungsmatrix zum Einsatz kommt.

 

Postdienstleistungsvergaben  beinhalten eine  Bündelung  von  weiteren  brisanten Fragen,  wie  zum Beispiel:

  • Ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 130 GWB noch zulässig? Welche Verfahrensart ist strategisch sinnvoll?

  • Wie geht man nach der aktuellen Rechtsprechung mit fehlenden Erklärungen um?

  • Ist die DP AG ein Nachunternehmer?

  • Dürfen die AGB der DP AG akzeptiert werden oder muss der AG eigene AGBs erstellen?

  • Wie sind Dialogpost, Hybridleistungen, Kilotarife etc. zu beschreiben?

  • Wie wird das Leistungsverzeichnis erstellt?

  • Wie ist mit den Sendungslaufzeiten E+1, E+2, E+3 etc. umzugehen

  • Wie ist mit Portoänderungen der DPAG umzugehen?

  • Dürfen Briefsortiermaschinen verwendet werden?

  • Darf den Dienstleistern vorgegeben werden, dass diese Ihre Messlaufzeit selbst messen?

  • Wie ist ein Messlaufzeitsystem transparent auszugestalten?

  • Wie muss Vertragsstrafensystem für Briefdienstleister ausgestaltet sein?

  • Wann darf die DPAG noch umsatzsteuerfrei kalkulieren?

  • Müssen neben den Portokosten die Transportkosten separat abgefragt werden?

  • Muss die Energieeffizienz bei Postdienstleistungen zwingend abgefragt werden?

  • Welchen Inhalt haben Eignungs- und Angebotswertungsmatrizen?

 

Das Seminar vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche strategische Durchführung von bzw. Beteiligung an Vergaben von Postdienstleistungen.

 

Zielgruppe:

Beschäftigte, die für die Vergabe von Postdienstleistungen zuständig sind

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

07.04.2025

09:00 – 15:30 Uhr

21.03.2025

Herr Jacob Scheffen

200,00 € 

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail: 

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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