S3832401: Die Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister startet – was öffentliche Auftraggeber beachten müssen

24. 04. 2024 von - Uhr

Das Wettbewerbsregistergesetz umfasst unternehmensbezogene Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und soll den Auftraggebern die Prüfung diesbezüglich im Verfahren erleichtern. Das Gesetz ist hierbei bereits seit 2017 in Kraft, führt aber seitdem in Bezug auf die Vergabeverfahren eher ein „Schattendasein“.

Das ändert sich spätestens ab 01.06.2022, da ab diesem Tag öffentliche Auftraggeber ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 30.000 Euro verpflichtend das Register während eines jeden Vergabeverfahrens abfragen müssen.

Diese Abfragepflicht stellt die Auftraggeber vor große Herausforderungen.

 

Um weiterhin rechtssicher Vergabeverfahren durchzuführen, müssen Auftraggeber das Wettbewerbsregistergesetz und dessen Vorgaben kennen, die Prüfung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB im Detail meistern können sowie das Verfahren der Selbstreinigung und dessen Voraussetzungen nach § 125 GWB beherrschen. Dies gilt nicht zuletzt, da Verstöße hiergegen ein Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen können.

 

Diese notwendigen Kenntnisse vermittelt das vorliegende Seminar umfassend und praxisbezogen.

 

Seminarinhalte:

 

Zielgruppe:Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung , die mit der Beschaffung befasst sind.
TerminMeldeschlussDozentGebühr
24.04.2024
09:00 – 15:30 Uhr
07.04.2024Herr Jacob Scheffen200,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028-46

E-Mail:


 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

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