In der Arbeit der Unterhaltsvorschussstelle werden Kenntnisse des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts benötigt. Gleichzeitig sind die Themen Unterhalt und Alleinerziehung emotional geladene Themen.
In diesem Einführungsseminar werden die Grundsätze des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) sowie die Grundlagen der Kommunikation mit Bürger*innen vermittelt, um eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu erzielen.
Durch Übungsfälle werden die Voraussetzungen für die Bewilligung erläutert (Leben bei einem Elternteil, Getrenntleben, Mitwirkungspflichten bei der Durchführung des Gesetzes und bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Vaters) sowie die Besonderheiten der 3. Altersstufe. Für Fragen und Austausch wird ausreichend Zeit zur Verfügung stehen.
Seminarinhalte:
- Beratung der Betroffenen in Fragen des Unterhaltsvorschussrechts
- Besonderheiten der Kommunikation mit Antragsteller*innen und Pflichtigen
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 UhVorschG
- Zusätzliche Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr
- Anrechnung des Kindeseinkommens
- Schadensersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UhVorschG und Rückzahlungsverpflichtung nach § 5 Abs. 2 UhVorschG
- Erstattungsansprüche, Zuständigkeitswechsel
- Bescheiderteilung
Die Dozentin Alessandra Pantani ist Juristin und verfügt über langjährige Erfahrung im Sozialbereich. Sie besitzt mehrjährige praktische Erfahrungen aus einer weiterhin bestehenden Tätigkeit in einer Unterhaltsvorschussstelle des Landes Brandenburg.
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