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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

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S8622401: Anfragen, Auskunft und Akteneinsicht –  Die Weitergabe von Informationen an Mandatsträger*innen zwischen Kommunal- und Datenschutzrecht

 

Gute Entscheidungen erfordern gute Informationen! Gerade ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker sind auf eine angemessene Informationsversorgung durch die Verwaltung angewiesen. Dies gilt für anstehende Entscheidungen des „Kommunalparlaments“ oder eines Ausschusses ebenso wie für Vorgänge jenseits der Tagesordnung. Allerdings gibt es auch gegenüber dem kommunalpolitischen Raum kein „gläsernes Rathaus“, das für Einblicke in Verwaltungsvorgänge völlig schrankenlos geöffnet wäre. Über Berechtigung, Umfang und Inhalt gewünschter Informationsflüsse entstehen daher immer wieder Meinungsverschiedenheiten.

 

In diesem Seminar werden Ihnen die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe an den politischen Raum mit ihren jeweiligen Anforderungen und Grenzen erläutert. Die Thematik wird systematisch und in bewährter praxis- und fallbezogener Weise dargestellt. Damit können Sie in Ihrer zukünftigen Praxis berechtigte von unberechtigten Informationsverlangen besser unterscheiden und entsprechend handeln!

 

Seminarinhalte:

  • Welche Bedeutung hat das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg für die innerkommunalen Informationsbeziehungen?

  • „Die Verwaltung empfiehlt ...“ - Sitzungsvorlagen rechtlich einwandfrei abfassen.

  • Gesetzliche Unterrichtungspflichten der „Verwaltung“ gegenüber den kommunalpolitischen Gremien.

  • Stellungnahmerechte und -pflichten des Hauptverwaltungsbeamten und der Beigeordneten in Sitzungen der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung, des Amtsausschusses und des Kreistags.

  • Anfragen und Auskunftsersuchen von Mandatsträger/innen.

  • Anfragen und Auskunftsersuchen von Ausschüssen und Ausschussvorsitzenden.

  • Informationen aus Organen privatrechtlicher Beteiligungsgesellschaften (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte): Was ist möglich? Wann stehen Verschwiegenheitspflichten einer Berichterstattung entgegen?

  • Akteneinsicht durch Mandatsträger/innen.

  • Wie weit geht die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung, den Amtsausschuss und den Kreistag, bedeutet sie Überwachung bis ins Detail?

  • Die generelle Grenze der Informationsrechte: Wie weit geht der Datenschutz im Einzelfall?

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Beigeordnete, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinden, Städten, Landkreisen und Ämtern.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular geht es hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr

30.09.2024

09:00 – 15:30 Uhr

15.09.2024

Panoramastraße 1

10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz209,00 €
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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