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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

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S8652401: Gemeindevertretung, Amtsausschuss, Kreistag, Fachausschüsse und Hauptverwaltungsbeamter –  Wer ist wofür zuständig?

 

Dürfen sich Gemeindevertretung und Kreistag mit allen kommunalen Fragen befassen? Darf der Verwaltung in konkreten Fällen wenigstens eine „Empfehlung“ aus dem kommunalpolitischen Raum gegeben werden? Oder gibt es umgekehrt einen absolut „geschützten“ Bereich, in dem nur die Verwaltung „das Sagen hat“?

 

Kompetenzkonflikte sind Gestaltungsblockaden! Unnötig erschweren sie das konstruktive Zusammenwirken der Verantwortlichen. Das geschriebene Kommunalrecht hält jedoch nur teilweise eindeutige Lösungen bereit. Kompetenzfragen sind daher in besonderem Maße durch Auslegungsarbeit zu klären.

 

Wenn Sie die zum Teil rechtlich schwierige Kompetenzabgrenzung zwischen Politik und Verwaltung besser „in den Griff“ bekommen möchten, ist dieses Seminar für Sie richtig! Systematisch sowie praxis- und fallbezogen wird die gesetzliche Kompetenzverteilung behandelt. Konkrete Einzelprobleme und Auslegungsfragen bilden dabei den Schwerpunkt des Seminars. So können Sie kommunalrechtliche Zuständigkeitsfragen zukünftig sicherer beurteilen. Über die Möglichkeiten, gesetzliche Kompetenzen durch die kommunalen Zuständigkeitsregelungen legal zu „verschieben“, werden Sie ebenfalls näher informiert.

 

Seminarinhalte:

  • Was genau ist ein „Geschäfte der laufenden Verwaltung“? Problemfälle aus der Praxis

  • Kommunale Zuständigkeitsregelungen rechtlich einwandfrei erlassen und richtig anwenden

  • Organisation der Gemeinde-/ Kreisverwaltung - Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeindevertretung/ des Kreistags auf die Verwaltungsorganisation?

  • Geschäftskreise der gemeindlichen Beigeordneten: Grenzenlose Gestaltungsmöglichkeit für die Gemeindevertretung?

  • Einstellungen, Umsetzungen, Beförderungen – Wer ist für welche Personalentscheidung zuständig?

  • „Die Verwaltung wird aufgefordert, ...“ - Wie weit geht die Kontrollfunktion der Gemeindevertretung/ des Kreistags im Einzelfall?

  • Anregungen, Empfehlungen, Aufforderungen der Gemeindevertretung/ des Kreistags an die Verwaltung rechtlich zutreffend beurteilen und behandeln

  • Kompetenzen des allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters/ Landrats

  • Kompetenzen der Beigeordneten in ihrem Dezernat

  • Möglichkeiten und Grenzen der Einwirkung des Bürgermeisters auf die Tätigkeit der Beigeordneten

  • Praxis-Checklist „Kompetenzen“

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Gemeindevertretungs- und Kreistagsarbeit befasst sind, Mandatsträgerinnen und -träger sowie persönliche Referentinnen und Referenten.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular geht es hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr

17.10.2024

09:15 – 15:45 Uhr

29.09.2024Panoramastr. 1
10178 Berlin
Herr Georg J. Gruber-Pickartz209,00 €
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

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