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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

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S8612401: Satzungen richtig ausgestalten, erlassen, präsentieren, ändern und aufheben - Intensivseminar

 

Durch Satzungen schaffen Kommunen ihr eigenes Ortsrecht. Bei der „Produktion“ solcher Normenkomplexe sind jedoch vielfältige und mitunter durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte konkretisierte inhaltliche und verfahrensrechtliche Anforderungen zu beachten. In diesem Intensivseminar werden Ihnen die für die Arbeit an Satzungen bestehenden rechtlichen Vorgaben in verständlicher und praxisnaher Weise vorgestellt.

 

Seminarinhalte:

 

Materielle Rechtmäßigkeit und gelungene Formulierung der Satzungsbestimmungen

  • Satzungen und rechtsstaatlicher Vorrang des Gesetzes: Vereinbarkeit Ihrer Satzung mit Gesetzen und Rechtsverordnungen.
  • Satzungen und rechtsstaatlicher Vorbehalt des Gesetzes: In welchen Fällen ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass erforderlich?
  • „Wie präzise muss es sein?“ Die Bestimmtheit der Satzungsformulierungen.
  • „Darauf nehmen wir Bezug!“ In welchen Fällen sind Verweisungen auf andere Rechtsnormen und sonstige Regelwerke zulässig?
  • „Geht das vielleicht doch zu weit?“ Verhältnismäßigkeit belastender Satzungsregelungen.
  • Die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes.
  • „Diese Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2023 in Kraft.“ Zulässigkeit und Unzulässigkeit rückwirkender Satzungen.
  • „Wie schreib‘ ich das am besten?“ Formulieren von Satzungstexten – Die praktische Bedeutung der Theorie von der Rechtsetzung.
  • „Und nun?“ Auswirkungen materieller Rechtsmängel kommunaler Satzungen (Gesamt- oder Teilnichtigkeit der Satzung).

 

Verfahrensfragen vom Satzungsentwurf bis zur öffentlichen Bekannt-machung der Satzung

  • Die äußere Gestaltung der Satzung
  • Überschrift und Präambel der Satzung
  • Muss die Rechtsgrundlage der Satzung angegeben werden?
  • Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Satzungsbeschluss des Rates.
  • Prüfung des einwandfreien Zustandekommens der Satzung durch die Verwaltung.
  • Wann und wie muss die Aufsichtsbehörde mitwirken?
  • Satzungen einwandfrei ausfertigen.
  • Rechtlich einwandfreie Festlegung der Verkündungsform für kommunale Satzungen durch die Hauptsatzung.
  • Satzungen rechtswirksam verkünden – Worauf ist bei der öffentlichen Bekanntmachung mittels Amtsblatt, Zeitung, Aushang oder Internet im Einzelnen zu achten?
  • Möglichkeiten und Grenzen redaktioneller Korrekturen beschlossener Satzungen im Bekanntmachungsstadium.
  • Öffentliche Bekanntmachung und Inkrafttreten der Satzung.
  • Auswirkungen formeller Mängel auf das rechtliche „Schicksal“ von Satzungen.
  • Erfolgreiches Beheben formeller Fehler.

 

Satzungen ansprechend präsentieren

 

  • Eine wichtige Unterscheidung: Satzungsoriginal und Textausgabe der Satzung.
  • Redaktionelle Aufbereitung öffentlich bekannt gemachter Satzungen.
  • Die „Ortsrechtssammlung“ auf der Internetseite der Kommune.
  • Einarbeiten von Satzungsänderungen in die Textausgabe von Satzungen.

 

Satzungen ändern und aufheben

  • In welchen Fällen treten Satzungen außer Kraft?
  • Wie werden Satzungen „richtig“ geändert oder aufgehoben?
  • Die „Artikelsatzung“ als mögliches Satzungsformat.
  • Formulieren von Änderungs- und Aufhebungssatzungen.

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Formulierung, dem Erlass, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen befasst sind.
Anmeldung: Zum Anmeldeformular geht es hier.
Termin Meldeschluss Ort Dozent Gebühr

16./17.07.2024

09:00 – 15:30 Uhr

30.06.2024

Panoramastr. 1

10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz 418,00 €
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

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