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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

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S4432401: Bescheide richtig adressieren, bekanntgeben und zustellen 

 

„Von Ihnen hab’ ich nichts bekommen!“ Wenn sich der Adressat Ihres Bescheides so oder ähnlich einlässt, kann es schwierig werden. Denn wie ist die Rechtslage, wenn Zweifel daran aufkommen, ob ein Bescheid den Bürger wirklich erreicht hat? Aber auch die Frage, an wen genau ein Bescheid zu adressieren ist, wenn mehrere Personen hiervon betroffen sind, bereitet immer wieder Probleme.

 

Dieses Seminar informiert Sie in praxisbezogener Weise über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Sie erfahren, an wen genau Sie Ihren Bescheid richten sollten und worauf Sie bei der briefmäßigen Bekanntgabe oder formellen Zustellung achten sollten.

 

Seminarinhalte:

  • Warum ist eine wirklich einwandfreie Bekanntgabe für Verwaltungsakte so wichtig?

  • An wen wendet sich der Bescheid in der Sache? Der richtige materielle Adressat Ihres Verwaltungsakts.

  • Wem ist der Bescheid zu übersenden? Wer ist der richtige formelle Adressat des Bescheides?

  • Insbesondere: Richtige Adressierung in den Fällen von Minderjährigen, betreuten Personen, juristischen Personen, nicht eingetragenen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Ehegatten.

  • Bekanntgabe an Bevollmächtigte.

  • Nutzen und Probleme der Drei-Tage-Regelung (§ 41 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X, § 122 Abs. 2 Abgabenordnung).

  • Förmliche Zustellung von Bescheiden mittels Einschreiben und Postzustellungsurkunde nach dem brandenburgischen Verwaltungszustellungsgesetz.

  • Wie können Mängel der Bekanntgabe geheilt werden, wann sind sie unbeachtlich?

 

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aller Verwaltungsbereiche, die bislang mit dem Erlass von Bescheiden noch nicht bzw. zuletzt vor Jahren befasst waren  oder die ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen bzw. „auffrischen“ möchten, Ingenieur/in, Städteplaner/in oder Fachkraft für andere Spezialgebiete, die aufgrund Ihrer Ausbildung mit dem Verwaltungsrecht noch nicht in Berührung gekommen sind.

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent

Gebühr

15.07.2024
09:15 – 15:45 Uhr

30.06.2024

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz

209,00 €

 
  
     
     

 

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

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