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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

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S5022201: Kinderwille im familiengerichtlichen Verfahren


Das gemeinsame Seminar der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) und des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg widmet sich dem Kindeswillen im familiengerichtlichen Verfahren. In Deutschland kommen jedes Jahr viele Kinder und Jugendliche mit dem Gericht, z.B. als Beteiligte in familiengerichtlichen oder als (Opfer-)Zeuginnen/Zeugen in strafgerichtlichen Verfahren, in Berührung. Es soll der Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gelegt -und darauf gerichtet werden, wie die Justiz in Deutschland im Familienrecht gestaltet wird bzw. neu ausgerichtet werden kann.


Für die thematische Einführung in den Fachtag konnte das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) gewonnen werden. Im ersten Teil wird es einen Überblick über die Ausgangslage der nationalen familiengerichtlichen Praxis unter Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und den konkretisierenden Vorgaben der Europaratsleitlinien zur kindgerechten Justiz geben. In einem zweiten Teil wird gefragt, wie es gelingen kann die Vorgaben der UN-KRK zur kindgerechten Justiz bei der Durchführung und Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren zur Anwendung zu bringen. Dazu werden das Pilotprojekt kinderrechtebasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren und seine Ergebnisse der Kooperationspartnerschaft des DKHW und der UN-KRK Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrecht vorgestellt.


Nachfolgend wird Prof. Dr. Zumbach-Basu von der Psychologischen Hochschule Berlin einen Einblick in Forschungsergebnisse zu Entstehungsprozessen von kindlichen Willenshaltungen geben. Vorgestellte Untersuchungen gehen den Fragen nach, wie Kinder für sich selbst definieren, wann und warum sie etwas wollen, wie sie ihren Willen zum Ausdruck bringen und wie dies beispielsweise mit ihrem kognitiven und emotionalen Entwicklungsstand zusammenhängt. Im Anschluss wird aus praktischer Perspektive auf die Befragung von Kindern zu ihren Willenshaltungen im Kontext familienrechtlicher Verfahren, wie beispielsweise nach Elterntrennungen, bei Kindeswohlgefährdungen oder in Adoptionsverfahren, eingegangen. Mögliche Interpretationen kindlicher Willensäußerungen im gegebenen im gegebenen Kontext werden diskutiert.


Die Kindesanhörung und die Einsetzung eines Verfahrensbeistands sind zentrale Instrumente des familiengerichtlichen Verfahrens. Damit soll für die gerichtliche Entscheidung der prominenten Bedeutung von Wunsch und Wille des Kindes Rechnung getragen werden. Herr Tschöpe, der seit einigen Jahren als Familienrichter am Amtsgericht tätig ist, wird die rechtliche Verankerung der Kindesanhörung und des Verfahrensbeistands im Verfahrensrecht beleuchten und zur Umsetzung in der familiengerichtlichen Praxis berichten.

 
Zielgruppe: Familienrichter*innen, Fachkräfte der Adoptionsvermittlung sowie aus angrenzenden Bereichen

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Ort

Dozent*in

Gebühr     

27.04.2022

09:30 - 15:30 Uhr 

online

Deutsches Kinderhilfswerk, 

Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR),

Prof. Dr. Zumbach-Basu (Psychologischen Hochschule Berlin),

Hr. Tschöpe (Familienrichter am Amtsgericht)

30,00 €

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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Fax: 0331 23028-28

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