Ansprechpartnerin: Ann Hirse
Tel.: 0331 23028 22
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S4482101: Korrektur von Bescheiden
Fehler können passieren. Das gilt auch beim Erlass von Verwaltungsakten. Was können Sie tun, wenn Sie erst nach einiger Zeit erkennen, dass ein Bescheid zu Unrecht erlassen wurde oder aufgrund eines neuen Gerichtsurteils rückblickend gar nicht erst hätte erlassen werden dürfen? Mit welchen Einwänden des Betroffenen ist zu rechnen und wann kommt es auf diese an? Welche Fristen gelten für Ihre Entscheidung, einen Verwaltungsakt aufzuheben und wie werden diese berechnet?
In diesem Seminar werden Sie in praxis- und fallbezogener Weise über die Lösungen zu diesen Fragestellungen informiert. Sie erfahren, wie Sie Verwaltungsakte rechtssicher korrigieren, ändern und aufheben können und wann Sie ggfls. dazu verpflichtet sind. Außerdem erfahren Sie, ob bzw. wie Sie insbesondere gewährte Geldleistungen zurückfordern können. Neben den Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze werden auch die für sozial- und abgabenrechtliche Bescheide nach dem Zehnten Buch des Sozialgesetzbuches und der Abgabenordnung bestehenden Besonderheiten einbezogen.
Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter*innen mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Verwaltungsbereichen, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten und die mit dem Erlass von Verwaltungsakten oder Widerspruchsbescheiden befasst sind |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent/-in |
Gebühr |
16.09.2021 |
26.08.2021 |
Panoramastraße 1, 10178 Berlin |
Herr Peter Pfennig |
179,00 € |