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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

Fax: 0331 23028 28

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S4482101: Korrektur von Bescheiden

Fehler können passieren. Das gilt auch beim Erlass von Verwaltungsakten. Was können Sie tun, wenn Sie erst nach einiger Zeit erkennen, dass ein Bescheid zu Unrecht erlassen wurde oder aufgrund eines neuen Gerichtsurteils rückblickend gar nicht erst hätte erlassen werden dürfen? Mit welchen Einwänden des Betroffenen ist zu rechnen und wann kommt es auf diese an? Welche Fristen gelten für Ihre Entscheidung, einen Verwaltungsakt aufzuheben und wie werden diese berechnet?

 

In diesem Seminar werden Sie in praxis- und fallbezogener Weise über die Lösungen zu diesen Fragestellungen informiert. Sie erfahren, wie Sie Verwaltungsakte rechtssicher korrigieren, ändern und aufheben können und wann Sie ggfls. dazu verpflichtet sind. Außerdem erfahren Sie, ob bzw. wie Sie insbesondere gewährte Geldleistungen zurückfordern können. Neben den Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze werden auch die für sozial- und abgabenrechtliche Bescheide nach dem Zehnten Buch des Sozialgesetzbuches und der Abgabenordnung bestehenden Besonderheiten einbezogen.

 

Seminarinhalte:

 

  • Wann kann ich Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige „offenbare Unrichtigkeiten“ problemlos berichtigen (§ 42 VwVfG)?
  • Welche Rechtsvorschrift ist maßgeblich? Das Verhältnis spezieller gesetzlicher Aufhebungsbestimmungen zu §§ 48 ff. VwVfG sicher beurteilen.
  • Wie werden rechtswidrige Verwaltungsakte zurückgenommen (§ 48 VwVfG), insbesondere: Vertrauensschutz des Betroffenen bei leistungsgewährenden Bescheiden (§ 48 Abs. 2 VwVfG) richtig würdigen (Tatbestand oder Ermessen)?
  • Wie werden rechtmäßige Verwaltungsakte widerrufen (§ 49 VwVfG) und dabei die gesetzlichen Widerrufsgründe richtig angewendet (Widerrufsvorbehalt, Nichtbeachtung von Auflagen, zweckwidriges Verwenden gewährter Leistungen)?
  • Wie übe ich das behördliche Aufhebungsermessen richtig aus und wende den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das sog. intendierte Aufhebungsermessen richtig an?
  • Welche Grenzen der Aufhebungsmöglichkeiten kenne ich, insbesondere: welche Fristen gibt es, die beachtet werden müssen und wie ist das mit der Bescheidaufhebung im Rechtsbehelfsverfahren?
  • Welche Besonderheiten gibt es nach den §§ 44ff. SGB 10 und den §§ 172 ff. AO?

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Verwaltungsbereichen, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten und die mit dem Erlass von Verwaltungsakten oder Widerspruchsbescheiden befasst sind

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent/-in

Gebühr

16.09.2021
09:00 – 16:00 Uhr

26.08.2021

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Herr Peter Pfennig

179,00 €

 

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 
 

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