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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

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S4432101: Bekanntgabe und Zustellung des Verwaltungsakts / Fristen

Die hauptsächliche Handlungsform der Verwaltung ist der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Erlass eines Verwaltungsaktes bewirkt allerdings noch nichts. Denn ein Verwaltungsakt wird erst wirksam, wenn er bekanntgegeben worden ist. Hierfür gelten Regeln, die einzuhalten sind, da ansonsten das mit dem Verwaltungsakt verfügte nicht oder nicht ohne weiteres eintritt. Den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu kennen ist insbesondere für die rechtsichere Berechnung von Rechtsbehelfsfristen wichtig. Fristen spielen aber auch ansonsten und insbesondere bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten eine erhebliche Rolle.

 

In diesem praxisbezogenen Seminar werden Sie einerseits über die verschiedenen Arten bzw. Formen der Bekanntgabe informiert. Sie erfahren, was bei der Bekanntgabe z.B. zu beachten ist, wenn mehrere Personen in Betracht kommen. Sie lernen die Unterschiede zwischen Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes oder dessen Zustellung kennen. In konkreten Beispielsfällen wird der maßgebliche Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Zustellung eines Bescheides ermittelt und sodann übungsweise in Beispielsfällen berechnet, bis wann dagegen zulässigerweise vorgegangen werden kann.

 

 

Seminarinhalte:

 

  • Welche Rechtsvorschriften sind für die Bekanntgabe maßgeblich?
  • Welche Arten der Bekanntgabe gibt es? Geht das auch elektronisch?
  • Was ist der Unterschied zwischen Bekanntgabe und Zustellung und wie entscheide ich, ob ich einen Bescheid bekanntgebe oder ob ich den Bescheid zustelle?
  • Welche Formen der Zustellung gibt es und wie unterscheiden diese sich?
  • Welche Besonderheiten gibt es z.B. bei einer Allgemeinverfügung oder der elektronischen Bekanntgabe?
  • Wie läuft die Bekanntgabe an Personenmehrheiten (z.B. Eheleute / GbR) und was ist zu beachten, wenn es einen Bevollmächtigten gibt?
  • Wie ist das mit den durch die Behörde gesetzten Fristen?
  • Wie berechne ich Rechtsbehelfsfristen richtig und was ist hinsichtlich der Rechtsbehelfsbelehrung (neuerdings) zu beachten?
  • Warum ist es so wichtig, den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu kennen und warum sollte man z.B. die sog. PZU nicht nur auf das Zustelldatum hin überprüfen?
  • Welche Bedeutung haben Bekanntgabe und Fristen für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung und was ist hierbei zu beachten?

 

 

 

 

 

 

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Verwaltungsbereichen, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten und die mit dem Erlass von Verwaltungsakten oder Widerspruchsbescheiden befasst sind

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent/-in

Gebühr

09.09.2021
09:00 – 16:00 Uhr

19.08.2021

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Herr Peter Pfennig

179,00 €

 

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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Fax: 0331 23028-28

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