Ansprechpartnerin: Ann Hirse
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S4432101: Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung als Teil der Exekutive ist ein wesentlicher Garant des für den Bestand des Staates. Sie nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr und gewährleistet somit ein gedeihliches und rechtskonfonfomes Zusammenleben aller Menschen in unsrem Rechtsstaat.
Um dieses Ziel zu erreichen, handelt die Verwaltung in einem modernen Rechtsstaat nach Recht und Gesetz. Dieses umfasst die Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, welche verfassungsrechtlich legitimiert sein müssen.
Das Seminar vermittelt insoweit den Begriff und das Wesen der öffentlichen Verwaltung sowie deren Arten. Zudem werden in der Rechtsnormenlehre Arten und Rang-ordnungen von Normen und die Auslegung von Gesetzen dargestellt sowie die Ab-grenzung zu Verwaltungsvorschriften.
Die Grundlage für das Verwaltungshandeln ist in der Regel der Verwaltungsakt. Im Rahmen des Seminars werden die Merkmale des Verwaltungsaktes sowie die Ab-grenzung zu anderem Verwaltungshandeln dargestellt.
Das Seminar stellt eine Grundlage für Vertiefungsfortbildungen im Verwaltungsrecht dar.
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Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter*innen aller Verwaltungen |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent/-in |
Gebühr |
11.08.2021 |
21.07.2021 |
Panoramastr. 1 |
Herr Mario Bartsch |
179,00 € |