Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S5012001: Fachkräftezuwanderungsgesetz 2020 – Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit |
Der Fachkräftemangel ist eines der großen Probleme von Wirtschaft und Industrie. Über die Notwendigkeit, ausländische Arbeitskräfte auch aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland zu holen, besteht Konsens. Anfang 2020 wird das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz mit dem Beschäftigungsduldungsgesetz in Kraft treten, das hier Abhilfe schaffen soll. Nach dem 2017 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration mit dem neue Aufenthaltstitel zur Erleichterung der Arbeitsmigration, wie die ICT-Karte, eingeführt wurde, stehen damit wichtige Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung an. Im Seminar werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, verbindliche und sachgerechte Entscheidungen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage zu treffen. |
Seminarinhalte:
Die Seminarinhalte werden dem aktuellen Rechtstand zum Seminartermin angepasst. |
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörden und anderer Stellen, die bereits über Kenntnisse zum Aufenthaltsrecht verfügen |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent |
Gebühr |
13.02.2020 - |
23.01.2020 |
Panoramastr. 1 |
Herr Klaus Germer |
159,00 € |