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S5012001: Fachkräftezuwanderungsgesetz 2020 – Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

 

Der Fachkräftemangel ist eines der großen Probleme von Wirtschaft und Industrie. Über die Notwendigkeit, ausländische Arbeitskräfte auch aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland zu holen, besteht Konsens. Anfang 2020 wird das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz mit dem Beschäftigungsduldungsgesetz in Kraft treten, das hier Abhilfe schaffen soll. Nach dem 2017 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration mit dem neue Aufenthaltstitel zur Erleichterung der Arbeitsmigration, wie die ICT-Karte, eingeführt wurde, stehen damit wichtige Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung an. Im Seminar werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, verbindliche und sachgerechte Entscheidungen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage zu treffen.

 

Seminarinhalte:

  • Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration 2017
  • Funktion der Beschäftigungszulassung
  • Hochqualifizierte und Hochschulabsolventen
  • Erleichterter Zugang zur Beschäftigung und zur Verfestigung
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Jobsuche für Akademiker
  • Aufenthaltserlaubnis zur Forschung
  • Kurzfristige Mobilität für Forscher
  • Umsetzung ICT Richtlinie
  • Selbständige Tätigkeit Hochqualifizierte
  • Aufenthalt zum Zweck des Studiums, Sprachkurse und Schulbesuch 
  • Selbständige Tätigkeiten, Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG)

 

Die Seminarinhalte werden dem aktuellen Rechtstand zum Seminartermin angepasst.

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörden und anderer Stellen, die bereits über Kenntnisse zum Aufenthaltsrecht verfügen

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent

Gebühr

13.02.2020 -
09:00 – 16:00 Uhr

23.01.2020

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Herr Klaus Germer

159,00 €