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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

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S8702401: Kommunalrecht für Fortgeschrittene - u.a. Mitwirkungsverbote wegen Befangenheit und Fragen zur Geschäftsordnung

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften dürfen Ratsmitglieder weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem Angehörigen, einer von ihnen vertretenen juristischen Person oder dem Arbeitgeber einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann (§ 22 BbgKVerf). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es auszuschließen, dass individuelle Sonderinteressen über das Allgemeinwohl gestellt werden. Da das Vertrauen in die Neutralität und Redlichkeit der Verwaltung ein hohes rechtsstaatliches Gut sind, soll schon der „böse Anschein“ von Korruption vermieden werden. Das Thema „Befangenheit“ ist ein Dauerbrenner in Praxis und Rechtsprechung. Immer wieder ist zu prüfen, ob für ein Ratsmitglied ein Mitwirkungsverbot gegeben ist. Dabei ist die Anzahl der denkbaren Fallkonstellationen sehr umfangreich. Häu-fig wird die Verwaltung schon im Vorfeld einer Rats- oder Ausschusssitzung gebeten, mögliche Mitwirkungsverbote abzuklären oder muss im Nachhinein prüfen, ob der Ratsbeschluss wegen Mitwirkung eines befangenen Ratsmitglieds zu beanstanden ist. Da die Klärung dieser Fragen fast immer auch eine politische Dimension hat und die Öffentlichkeit/Presse sensibilisiert ist, muss die Prüfung der Verwaltung rechtssicher sein. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter müssen mit den einschlägigen Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung besonders vertraut sein.

Die Geschäftsordnung legt die Spielregeln für die Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages und der der Ausschüsse fest. Die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretung kann durch lange und meist unnötige Geschäftsordnungsdebatten gefährdet werden. Verstöße gegen die Geschäftsordnung können zudem die Rechtssicherheit der Beschlüsse in Frage stellen. Die Kenntnis und Auslegung der zentralen Bestimmungen der Geschäftsordnung sind deshalb besonders wichtig. Nur eine konsequente, rechtlich richtige Anwendung der Geschäftsordnung garantiert die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Gremien.

 

Bitte mitbringen:

  • Kommunalverfassung

  • Geschäftsordnung der Gemeindevertretung/ Kreistag

 

Seminarinhalte:

  • Sinn und Zweck der gesetzlichen Mitwirkungsverbote für Stadt- und Gemein-deräte, Ausschüsse und Kreistage

  • Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „Vorteil“, „Nachteil“ und „un-mittelbar“

  • Einschränkungen und Erweiterungen des Mitwirkungsverbots in Bezug auf Arbeitnehmer, Vorstände, Berufs – und Bevölkerungsgruppen etc.

  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot

  • Besonderheiten bei der Mitwirkung von Sportvereinsvertretern etc.

  • Offenbarungspflicht und Procedere vor und während der Sitzung

  • Rechtsprechung zu § 22 BbgKVerf oder vergleichbaren Vorschriften anderer Bundesländer

  • Rechtscharakter der Geschäftsordnung (Rechtsfolgen bei Verstößen)

  • Inhalte der Geschäftsordnung; Anträge zur Geschäftsordnung

  • Redezeit, Anzahl von Wortmeldungen etc.

 

Zielgruppe:Beschäftigte der Kommunalverwaltungen
Anmeldung:Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentGebühr
27.06.2024
09:00 – 15:30 Uhr
09.06.2024Panoramastr. 1 10178 BerlinHerr Prof. Dr. Michael Schmitz239,00 €

 

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

Tel.: 0331 23028-0

Fax: 0331 23028-28

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