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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

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Fax: 0331 23028-28

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S5081901: Die vorläufige Bewilligung nach § 41 a SGB II

 

Mit der Einführung des § 41 a SGB II wollte der Gesetzesgeber die Rechtslage vereinbaren.

 

Herausgekommen ist eine Gesetzestext, der mehr Fragen als Antworten bietet und der bei wörtlicher Auslegung zu grotesken Auswirkungen führt. Daher ist auch die Rechtsprechung sehr unterschiedlich und auf eine klärende Entscheidung des Bundessozialgerichtes wird man warten müssen.

 

Das Seminar will helfen, Licht in das Dunkel bringen und versuchen eine Rechtssicherheit zu finden. Praktische Beispiele werden im Rahmen des Seminares besprochen.

 

Seminarinhalte:

  • Wann werden Leistungen vorläufig bewilligt
  • Pflicht zur Begründung im Bescheid
  • Bemessung der vorläufigen Leistungshöhe
  • vorläufige Änderungsbescheide
  • Mitwirkungspflichte bei der endgültigen Festsetzung
  • endgültige Festsetzung und die Frage des Durchschnitteinkommens
  • Jahresfrist zur Bearbeitung
  • monatsübergreifende Saldierung
  • Aufrechnung
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Rechtsmittel bei vorläufiger Bewilligung

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter*innen der Jobcenter.

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozentin

Gebühr

30.10.2019
09:00 – 16:00 Uhr

09.10.2019

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Frau Sylvia Pfeiffer

159,00 €

 

 

Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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Fax: 0331 23028-28

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