Im Jahr 2017 musste allein die Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam zu insgesamt 317 Bränden ausrücken. Brandschutz ist also nicht erst seit dem Chaos um den Flughafen BER ein heißes Thema. Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 3 von Arbeitgebern, für eine geeignete Organisation zu sorgen um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die immens große Zahl von Vorschriften erschwert es Unternehmern und Verwaltungsleitern als letztlich Verantwortliche, diesen Bereich ausreichend zu überblicken. Deshalb kann aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder der erfolgten Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten angezeigt sein, der den Verwaltungsleiter entsprechend berät. Die Ausbildung entspricht den Anforderungen der DGUV Information 205-003 bzw. der vfdb-Richtlinie 12/09-01 sowie VdS3111.
Brand- und Explosionsgefahren (Brandrisiken durch bauliche Anlagen, Gefahrstoffe, elektrische Anlagen, Feuerarbeiten, …) – 7 UE
Baulicher Brandschutz (Bauordnungen der Länder, Sonderbauverordnungen, Richtlinien, Brandabschnitte, Baustoffe und Bauteile, Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung) – 8 UE
Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement (Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzkonzept, Brandschutzmaßnahmen, Integration in die betriebliche Organisation, Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten, …) – 24 UE
Behörden, Feuerwehren, Versicherer (zuständige Behörden und deren Aufgaben, Aufgaben, Art und Leistungsvermögen von Feuerwehren, Abwehrender Brandschutz, Aufgaben und Leistungen der Versicherer, Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern, …) – 4 UE
Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich) – 4 UE
Seminartage:07./08./09./10.09., 21./22./23./24.09.2020 (* 21.09. – in Potsdam)
Zielgruppe:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzverantwortliche, Technische Angestellte, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure