Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S3091901: Der kommunale Gesamtabschluss – Workshop mit Fragen und Antworten zur Vollkonsolidierung und At-Equity-Bilanzierung |
Trotz Änderung der Übergangsvorschriften in § 141 BbgKVerf bleibt es bei der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses. Kleine und große Kommunen haben sich ohnehin bereits auf den Weg gemacht und erste Gesamtabschlüsse erstellt, prüfen lassen und beschlossen. Alle Diejenigen sollen ermutigt werden und mit dem Workshop Unterstützung auf diesem Weg erhalten.
Andere Kommunen sind noch am Prüfen, wie ihr Konsolidierungskreis aussieht und ob unter dem Aspekt der untergeordneten Bedeutung ggf. auf einen Gesamtabschluss verzichtet werden kann. Diese Prüfung sollte man nicht auf das Jahr 2024 verschieben, denn aus der Befassung mit dem Thema Gesamtabschluss ergeben sich auch neue Erkenntnisse in Bezug auf die Qualität der kommunalen Jahresabschlüsse.
Der Workshop nimmt die wesentlichen Meilensteine der Erstellung eines Gesamt-abschlusses auf und vertieft und ergänzt diese anhand Ihrer Fragen und Beispiele. Er richtet sich daher gleichermaßen an Anfänger und Fortgeschrittene. Die Teil-nehmer*rinnen sind aufgerufen, der Referentin vorab Fragen mit Beispielen zur Verfügung zu stellen und insofern den Workshop mitzugestalten. Ihre Fragen können Sie vorab an senden. |
Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Kämmerer und Kämmerinnen, Finanzbeigeordnete, Projektverantwortliche für den Gesamtabschluss sowie Mitarbeiter*innen der Beteiligungsverwaltung und der Rechnungsprüfungsämter - möglichst mit ersten Kenntnissen/Erfahrungen zum Gesamtabschluss. |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent*in |
Gebühr |
13.03.2019 |
20.02.2019 |
Panoramastr. 1 |
Frau Dr. Monika Prochnow |
169,00 € |