Ansprechpartnerin: Ann Hirse
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S1461902: Handlungsanweisungen für behördliche Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte einer öffentlichen Verwaltung steht für den Schutz allgemeiner Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden. Teilzeit-Datenschutz-beauftragten fällt allerdings der Spagat zwischen ihrer eigentlichen Tätigkeit und der Wahrnehmung des Datenschutzmandates oft schwer. Häufig fehlt den internen Teilzeit – Datenschutzbeauftragten die Gelegenheit zur Fort- und Weiterbildung! Einmal erworbene Fachkunde geht so Stück für Stück verloren. Von einer zuverlässigen, fachkundigen und rechtssicheren Beratung der Verwaltung durch den Datenschutzbeauftragten kann dann nicht mehr ausgegangen werden.
Wir helfen Ihren behördlichen Datenschutzbeauftragten ganz konkret in unseren Seminaren beim Erhalt Ihrer gesetzlich geforderten Fachkunde durch sofort umsetzbare und pragmatische Lösungen, die sich in jahrelanger Praxis bewährt haben. |
Seminarinhalte: Tag 1:
Tag 2:
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