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S3782001: Wer fördert, der fordert: Zuwendungsvergaberecht - Rückforderung von Fördermitteln vermeiden
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Projektförderungen für Kommunen – insbesondere im Rahmen der EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER) – sind in Brandenburg auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet Kommunen zahlreiche zusätzliche finanzielle Spielräume. Im Hinblick auf die gefördert durchgeführten Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde allerdings – sorgfältig dokumentiert - nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Rückforderungsszenarien (Finanzkorrekturen) wegen behaupteter Vergabeverstöße gegen die jeweilige Vergabeauflage sind im Sinne des Projekts zu vermeiden.
Im Rahmen des Seminars soll nach einer kurzen Einführung in das Zuwendungsrecht nebst Darstellung der einschlägigen Rückforderungstatbestände (VwVfG) insbesondere die Verzahnung zwischen Zuwendungs- und Vergaberecht bei der Förderung kommunaler Projekte näher beleuchtet sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen der Teilnehmer intensiv erörtert werden. Neben typischen zuwendungsvergaberechtlichen Problemen tauchen in der Praxis bereits zahlreiche neue Streitkonstellationen auf, etwa die Frage des Nachweises über die Einhaltung der Vorgaben zur Binnenmarktrelevanz unterschwellig vergebener Aufträge.
Ziel des Referenten ist es, den Teilnehmern*innen dasjenige „Rüstzeug“ an die Hand zu geben, um bei laufenden bzw. zukünftigen Projekten in der täglichen Zuwendungs- und Vergabepraxis optimal aufgestellt zu sein, d.h. die Rückforderung von Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber wegen Vergabeverstößen möglichst von Beginn an zu vermeiden. Dies ist nicht zuletzt deswegen geboten, weil in Brandenburg mittlerweile ein (ober- wie unterhalb der Schwellenwerte) umfassend reformiertes Vergaberecht gilt.
Das Seminar soll einerseits das notwendige theoretische Grundlagenwissen zu diesem Themenbereich vermitteln, wobei ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung gegeben wird. Zum anderen sollen aktuelle Fragen und einzelne Problemfelder anhand praktischer Beispiele und eigener Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen erörtert werden.
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Seminarinhalte:
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