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S2062401: Folgen einer fehlerhaften Personalratsbeteiligung

 

Die Nichtbeteiligung oder fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung hat unterschiedliche Rechtsfolgen für die arbeits- und beamtenrechtlichen Maßnahmen einer Dienststelle. Eine Arbeitgeberkündigung ist wegen fehlender Personalratsbeteiligung unwirksam, ein ohne Beteiligung des Personalrats abgeschlossenes Arbeitsverhältnis ist dagegen wirksam, und die Dienststelle ist zur Entgeltzahlung verpflichtet.

 

Im Rahmen des Seminars werden die unterschiedlichen Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Personalräte bei fehlerhafter Beteiligung aufgezeigt, vom Beschäftigungsverbot im Wege eines Beschlussverfahrens bis hin zur Feststellung einer Unwirksamkeit von getroffenen Vereinbarungen der Dienststelle oder der Nichtdurchführung einer Maßnahme im einstweiligen Anordnungsverfahren. Einzelne Handlungsanleitungen mit praxisbezogenen Übungen werden im Seminar vorgestellt.

 

Seminarinhalte:

  • Rechtliche Auswirkungen auf Maßnahmen bei fehlerhafter Personalratsbeteiligung
  • Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht
  • Antragsbefugnis, Fristen
  • Handlungsmöglichkeiten, wenn Dienststellenleitung dieses Verfahren nicht einhält
  • Sanktionsmöglichkeiten
  • Unterlassungsanspruch
  • Einstweilige Verfügung und Eilbedürftigkeit
  • Vollstreckung gerichtlicher Beschlüsse
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

 

Zielgruppe:Personalräte und Mitarbeiter*innen von Dienststellenleitungen, die sich mit Personalvertretungsfragen beschäftigen.
Anmeldung:Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.
TerminMeldeschlussOrtDozentinGebühr
10.06.2024
09:00 – 15:30 Uhr
26.05.2024Panoramastraße 1
10178 Berlin
Frau Monika Hermann189,00 €